ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Rechtsschutzversicherung mit niedrigster Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter

Gerade im Bereich Verkehr ist ein Rechtsschutz oft unerlässlich, da zahlreiche Streitigkeiten, die durch Verkehrsunfälle auftreten, vor Gericht landen – und dies muss erst einmal finanziert werden. Wie heute bekanntgegeben wurde, ist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut die Rechtsschutzversicherung, welche die niedrigste Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter hat.

„BaFin-Statistik – ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut Branchenprimus
Automobilclub mit niedrigster Beschwerdequote aller Versicherer

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist erneut die Versicherung mit der niedrigsten Beschwerdequote aller Rechtsschutz-Anbieter. Dies geht aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Bei der Bonner Aufsichtsbehörde gingen im Jahr 2010 gerade mal sechs Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ein. Bei über 2,6 Millionen Policen ergibt dies eine Beschwerdequote von nur 0,23 pro 100 000 versicherten Risiken (Policen). Damit liegt die ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG als zweitgrößter Rechtsschutzversicherer Deutschlands auch deutlich vor der direkten Konkurrenz. Über Rechtsschutz-Anbieter ähnlicher Größe gingen bei der BaFin bis zu zwölf Mal mehr Beschwerden ein.

Die Beschwerdestatistik der BaFin gibt Aufschluss über die Qualität einer Versicherung. Sie gilt als Indiz für die Kundenzufriedenheit. Bei der BaFin kann jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kostenfrei eine Reklamation einreichen. Die Aufsichtsbehörde fordert dann bei der Versicherungsgesellschaft eine Stellungnahme ein und versucht den strittigen Fall zu klären. In vielen Fällen erfolgreich: 2008 z.B. bearbeitete die BaFin rund 15 000 Reklamationen, fast jede dritte ging erfolgreich für den Verbraucher aus – die Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz haben sich dagegen in den vergangenen Jahren allesamt als unbegründet herausgestellt.

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz umfasst auch die Bereiche Freizeitsport und Reise. Abgedeckt sind deshalb zum Beispiel auch Streitigkeiten um Schmerzensgeld nach einem unverschuldeten Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung. Die Deckungssumme liegt bei maximal 300 000 Euro. Der Schutz der gesamten Police gilt weltweit und grundsätzlich ohne Selbstbeteiligung.

Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ist ein exklusives Angebot für ADAC Mitglieder. Die Police ist für einen Jahresbeitrag von 63,20 Euro (ein Fahrzeug) bzw. für 87,90 Euro (mehrere Fahrzeuge) erhältlich.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC