Winterliche Straßenräumung hat Vorrang vor dem normalen Autoverkehr

Wie der Auto Club Europa heute berichtete, haben im Winter Räumfahrzeuge Vorzug vor dem normalen Straßenverkehr. Enthalten ist dies auch in der StVO und auch immer wieder Inhalt von eindeutigen Urteilen bei entsprechenden Gerichtsverfahren:

„Räum- und Streufahrzeuge sind bei ihren winterlichen Einsätzen gegenüber anderen Fahrzeugen bevorrechtigt. Daran erinnerte der ACE und warnte davor, sich auf ein „riskantes Kräftemessen“ mit den motorisierten Schneeschiebern einzulassen. Von Überholmanövern beispielsweise sei dringend abzuraten, betonte der Club am Freitag in Stuttgart. Wegen der Überbreite von Schneepflügen könne es zu gefährlichen Begegnungen kommen.

Der ACE machte zugleich auf die einschlägige Rechtsprechung aufmerksam. So haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az:11 O 780/00) bei der Kollision mit einem Räumfahrzeug derjenige für den Schaden, der nachgewiesenermaßen nicht weit genug rechts gefahren ist. Dabei ist es unerheblich, wenn das Schild des Räumfahrzeuges über die Fahrbahnmitte ragt, so lange dieses Fahrzeug soweit rechts wie möglich gefahren ist.

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Der Club verweist darauf, dass nach § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Räumfahrzeuge Vorrechte genießen. So dürfen Räum- und Streufahrzeuge „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert.“ Auch ein auf der linken Autobahnspur langsam fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung in diesem Umfeld nicht für Unfälle verantwortlich zu machen, obwohl dieser die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet. Räumfahrzeuge sind laut ACE in der Regel mit 20-25 Kilometer pro Stunde (km/h), Streufahrzeuge mit 40-55 km/h unterwegs. Ratsam sei es, immer ausreichend Abstand zu einem fahrenden Streufahrzeug oder Schneepflug zu halten, auch um nicht direkt in „Salzfontänen“ zu geraten. Da eine frisch geräumte Straße noch glatt sein kann, rät der ACE zu einer besonders vorsichtigen Fahrweise. Einzelne Räumfahrzeuge sollten nur dann überholt werden, wenn es der Straßenzustand wirklich erlaube und es gefahrlos möglich sei. Bei Räumfahrzeugen im Gegenverkehr empfehle der Club: Tempo verringern, möglich weit rechts fahren oder kurz anhalten, bis der Pflug die Stelle passiert hat.“

Quelle Pressemitteilung und Foto: Auto Club Europa

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