Mietwagen buchen nur mit genauer Vertragsprüfung

Der Automobilclub von Deutschland gibt anlässlich des Ferienstarts die Empfehlung heraus, Mietwagen, die im Urlaub benötigt werden, bereits vorab zu buchen und vor allem auch die Vertragsinhalte und den Versicherungsumfang genauer unter die Lupe zu nehmen.

AvD zum Ferienstart:

Mietwagen vorab buchen und Vertragsbedingungen prüfen

• Klauseln in Verträgen können Urlaubskasse belasten
• Bei Verkehrsverstößen können Bearbeitungsgebühren berechnet werden
• Rechtzeitig Kindersitze bei Leihwagenfirma reservieren

Die Sommerreisewelle setzt sich langsam in Bewegung. In vier Bundesländern (Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) starten übermorgen die Ferien und nach einem Flug in die Sonne werden einige Familien im Ausland die Reise mit einem Mietwagen fortsetzen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, Mietwagen möglichst vorab zu buchen und die Vertragsinhalte und den Versicherungsumfang genau zu prüfen. Vermeintliche Billig-Angebote können die Urlaubskasse im Nachhinein sonst stark belasten.

Der AvD weist darauf hin, dass an Flughäfen und Bahnhöfen oder bei einer Anmietung außerhalb regulärer Stations-Öffnungszeiten zusätzliche Gebühren anfallen können. Wird man mit dem Mietwagen „geblitzt“ oder begeht einen anderen Verkehrsverstoß, können neben dem fälligen Bußgeld ebenfalls weitere Kosten entstehen. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand berechnen einige Auto-Verleiher unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren. Weitere Verwaltungsgebühren könnten fällig werden, wenn mehrere Fahrer das Leihauto während des Urlaubs steuern sollen.

Vor der Anmietung rät der AvD, sich einen Überblick über die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu verschaffen – beispielsweise, wie viele Kilometer inklusive sind. Auch, wie hoch die Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls oder Schadens ist, sollte man prüfen. „Bei einigen Verträgen kann außerdem der Vollkaskoschutz eingeschränkt sein und deckt nicht immer automatisch alle Schäden ab“, erläutert AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty. So kann zum Beispiel die Nutzung von nicht befestigten Straßen ausgeschlossen sein. Werden Reifen, Scheiben oder der Unterboden bei einem Trip abseits befestigter Wege beschädigt, bleiben Mieter in diesem Fall auf den Kosten sitzen. „Wichtig ist auch, bei Empfang und Rückgabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll zu erstellen und bereits bei Übernahme des Leihwagens vorhandene Schäden genau festzuhalten“, ergänzt AvD-Expertin Lamberty.

Der AvD appelliert zudem, im Urlaub keinesfalls die Kindersicherheit zu vernachlässigen. Man sollte rechtzeitig bei der Leihwagenfirma anfragen, ob Kindersitze verfügbar sind und diese reservieren. Sie können im Falle eines Unfalls Leben retten oder schwerere Verletzungen verhindern. Bis die Kinder zwölf Jahre alt sind, beziehungsweise 1,50 m groß, ist in Europa gesetzlich vorgeschrieben, sie mit geeigneten Rückhaltesystemen zu sichern. Seit April 2008 gelten EU-weit neue Prüfnormen für Kindersitze. Die roten Siegel mit den Zeichen ECE 44/03 oder 44/04 sind angenäht oder aufgeklebt. Ältere Modelle sollte man nicht nutzen und gegebenenfalls bei der Mietwagenfirma reklamieren.“

Quelle Pressemitteilung: AvD

Mehr als 1 Mio Mitglieder vertrauen dem AvD für ab rund 16 Cent pro Tag.