Ineas und LadyCarOnline – Wer zahlt jetzt bei Autohaftpflichtschäden?

Ineas und LadyCarOnline, die zur niederländischen International Insurance Corporation (IIC) gehören, haben auch in Deutschland mit sehr niedrigen Beiträgen für die Kfz-Haftpflichtversicherung geworben. Doch nun sind sie bereits seit gut einem Monat unter Verwaltung gestellt – Und wer zahlt jetzt bei Autohaftpflichtschäden?

Was tun? „Ineas“ und „LadyCarOnline“: Entschädigung bei Autohaftpflichtschäden

Wer durch ein bei „Ineas“ oder „LadyCarOnline“ versichertes Fahrzeug zu Schaden gekommen ist, muss um die Entschädigung nicht fürchten.

Zwar hat das Landgericht Amsterdam am 24. Juni diesen Jahres die niederländische International Insurance Corporation (IIC), die unter dem Namen „Ineas“/„LadyCarOnline“ auch in Deutschland tätig ist, unter Verwaltung gestellt. Doch tritt für Kfz-Haftpflichtschäden dieser Gesellschaft die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Rahmen des Pflichtversicherungs-gesetzes ein. Nicht ersetzt werden Kaskoschäden.

Anspruchsteller sowie Ineas-Kunden wenden sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaft-pflichtschäden, für die „Ineas“/„LadyCarOnline“ eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: „Ineas/VOH“ an folgende Adresse:

ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen
Fax: 0241-5157830
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com

Diese Firma wird im Namen der VOH tätig. Zur weiteren Bearbeitung von Ansprüchen Geschädigter sind neben der Schadenschilderung folgende Angaben zum Versicherungsvertrag notwendig: Versicherungsnehmer/Halter, Versicherungsschein-nummer, Marke und Typ sowie amtliches Kennzeichen des Schädigerfahrzeugs.
Die VOH leistet Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen (derzeit bis zu 7,5 Mio. € bei Personenschäden je Schadenfall und 1.000.000 € bei Sachschäden).“

Quelle Pressemitteilung: GDV