Verkehrsrecht 2011 – Änderungen für Autofahrer und bei der Kfz-Versicherung
Im Verkehrsrecht 2011 gibt es einige Änderungen ab dem neuen Jahr zu beachten. Wie der Auto Club Europa heute berichtet, kommen auf die Autofahrer mindestens 15 Änderungen im Verkehrsrecht zu. Damit tut sich derzeit eine Menge in Sachen Recht und Straßenverkehr, was beachtet werden muss. Dabei kommt es sowohl zu Änderungen für die Autofahrer als auch bei der Kfz-Versicherung, wo sich die Fahrzeughalter ab 2011 auf neue Typklassen und neue Regionalklassen einstellen müssen.
„ACE: Das erwartet Autofahrer im Jahr 2011
Im Verkehrsrecht stehen wie in jedem neuen Jahr wieder Änderungen an. Sie handeln dieses Mal beispielsweise vom Einbau moderner Tagfahrleuchten oder regeln den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Womit Verkehrsteilnehmer 2011 zu rechnen haben, hat jetzt der ACE Auto Club Europa aufgelistet und kam dabei auf mindestens 15 demnächst anstehende Rechtsänderungen. Allerdings ist aus Sicht des Clubs nicht auszuschließen, dass bis zum Ende des Jahres in Brüssel und Berlin noch weitere Neuerungen für Verkehrsteilnehmer heranreifen. Auch in wenigstens fünf EU-Ländern gibt es Neuigkeiten, von denen Touristen betroffen sein werden, teilte der ACE am Mittwoch in Stuttgart mit.
Verkehr
Winterreifenpflicht
Vermutlich noch im laufenden Jahr wird eine neue Vorschrift zu wintergerechter Bereifung eingeführt. Nach bisherigem Stand der Dinge wird kein Zeitraum vorgegeben, in dem Winterreifen aufgezogen sein müssen. Doch für Fahrten etwa bei Schneeglätte müssen Fahrer ihre Fahrzeuge mit Reifen bestückt haben, die eine den Witterungsverhältnissen entsprechende Profilierung und Gummimischung aufweisen. Bei Missachtung der Vorschrift wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig, bei Behinderung sogar 80 Euro. In diesem Fall gibt es wie schon bisher, zusätzlich einen Punkt im Flensburger Zentralregister. Der Entwurf der neuen Vorschrift ist in einer schwer verständlichen Behördensprache formuliert worden und stößt deshalb beim ACE auf Kritik und Ablehnung. Künftig soll die einschlägige Vorschrift in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgenden Wortlaut bekommen: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)…“
Am 26. November soll nach dem bisherigen Plan der Bundesrat dieser Winterreifenverordnung zustimmen. Der ACE hat unterdessen eine alternative Formulierung ins Spiel gebracht und schlägt zudem vor, dass der Bundesverkehrsminister in einer Positivliste namentlich alle Reifenfabrikate aufführt, die die für erforderlich gehaltenen Eigenschaften eines Winterreifens aufweisen. Bislang sei Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einer solchen Konkretisierung aus dem Weg gegangen und schiebe die Verantwortung den Autobesitzern zu, kritisierte der ACE. Auf die Frage „Was ist denn überhaupt ein Winterreifen?“, antwortete der Minister: „Zum Beispiel Matsch- und Schneereifen, Alljahresreifen, oder mit Schneeflocke gekennzeichnete Reifen…“ (Interview mit dem Berliner Kurier am 11. Oktober 2010). Demnach müssten Lkw gar nicht mit Extra-Winterreifen auf der Antriebsachse ausgerüstet werden, es genügten, wie bisher, sogenannte Ganzjahres- beziehungsweise Allwetterreifen, schlussfolgert der ACE. Dabei habe Ramsauer zuvor noch beklagt, Unfälle aufgrund schlechter Reifen seien bei Lkw „besonders schlimm“.
Führerschein mit 17
Nach einer fünfjährigen Modellphase will das Bundesverkehrsministerium das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) zum 1. Januar 2011 dauerhaft einführen. Einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge verringert sich bei Teilnehmern der BF17-Ausbildung im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens das Unfallrisiko um 22 Prozent, die Zahl der Verkehrsverstöße lag um ein Fünftel unter den Werten von Fahrern mit konventioneller Ausbildung. Der ACE gehörte von der ersten Stunde an zu den Befürwortern der neuen Verkehrspädagogik. Dass die Einführung so viel Zeit beansprucht hat, lastet der ACE unter anderem dem Baden-Württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus an. Dieser habe seinerzeit als Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion das von seinem Amtsvorgänger Günther Oettinger gewollte neue Unterrichtskonzept für Fahrschüler in Baden-Württemberg lange Zeit verhindert und so auch die Verzögerungen auf Bundesebene ausgelöst.
Wechselkennzeichen
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sollen vom Sommer kommenden Jahres an Wechselkennzeichen für bis zu drei Autos eingeführt werden. Allerdings dürfen dann nicht mehrere Wagen gleichzeitig in Betrieb sein. Die Haftpflichtversicherung soll nach dem Auto mit der höchsten Typklasse berechnet werden. Unterm Strich dürfte diese eine Police für die ganze Flotte günstiger sein als würde man drei Wagen separat versichern. Reisemobile und Motorräder werden nicht unter die Regelung fallen.
Strittig ist noch, ob die fraglichen Autos weiter einzeln besteuert werden oder ob die fällige Kfz-Steuer nur auf den größten Wagen mit dem höchsten Verbrauch erhoben wird. Für Letzteres plädiert der ACE. Schließlich werde ja jeweils nur mit einem Fahrzeug gefahren. Bleibe es hingegen bei einer Mehrfachbesteuerung, verliere das Wechselkennzeichen für Autobesitzer seinen Reiz.
Die konkrete Ausgestaltung des Wechselkennzeichens ist noch nicht bekannt. Geplant ist eine Zweiteilung des Kennzeichens mit einem festen und einem wechselnden Element. So wäre eine eindeutige Identifikation des im Betrieb befindlichen Autos möglich.
Gebühren für Fahrzeugumschreibung entfallen
Noch ohne beschlossenen Termin für eine Inkraftsetzung aber fest im Plan ist eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Danach entfallen die Gebühren für eine Fahrzeugumschreibung im gleichen Landkreis. Der ACE begrüßt das Vorhaben als Beitrag zur Kostenentlastung und Verwaltungsvereinfachung.
Grenzüberschreitende Bußgeldahndung
Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Anerkannt und vollstreckt werden Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten über die Verhängung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für das Opfer und Geldauflagen für Opferunterstützungsorganisationen. Dies gilt grundsätzlich für gerichtliche Entscheidungen. Behördliche Entscheidungen können nur dann über die Ländergrenzen hinweg geahndet werden, wenn sie vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können.
Eine Vollstreckung in Deutschland findet bei Geldbußen über 70 Euro statt. Laut ACE werden bei der „Vollstreckungsgrenze“ von 70 Euro die Verfahrenskosten mit eingerechnet. Auch geringere Bußgelder können auf diese Weise mit einem „Kostenzuschlag“ vollstreckungsfähig gemacht werden.
Der ACE wirft der Bundesregierung vor, sie habe über diese Sachverhalt nie informiert und stattdessen mit dem Hinweis auf die „Vollstreckungsgrenze“ zahlreiche Regelbußen auf EUR 70,00 erhöht. Autofahrer könnten sich dadurch über den Tisch gezogen fühlen, kritisiert der ACE. .
Bußgelder, die deutlich über der Ahndung vergleichbarer Delikte in Deutschland liegen, sind ohnehin zulässig. Es bleibt allerdings der Grundsatz der Fahrerhaftung gewahrt. Ist nicht erwiesen, dass der Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen hat, kann nicht nach dem im übrigen EU-Ausland häufig praktizierten Prinzip der Halterhaftung geahndet werden. Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch gegen die verhängte Sanktion bei einer deutschen Behörde eingelegt werden. Wird dem nicht stattgegeben besteht immer noch ein Einspruchsrecht gegenüber der ausländischen Behörde. Mit dieser muss jedoch in der Landessprache kommuniziert werden. Der Rahmenbeschluss zum „EU-Knöllchen“ wird mittlerweile von 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet. Der ACE fürchtet, international tätige Inkassounternehmen könnten mit dem Eintreiben von Bußgeldern das große Geschäft machen.
Tagfahrleuchten werden Pflicht
Neue Pkw und Transporter, die nach dem 7. Februar 2001 eine Typzulassung (Homologation) erhalten, müssen mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor angelassen wird. Schaltet der Fahrer von Hand das Abblendlicht ein, stellt sich das Tagfahrlicht automatisch aus. Bereits zugelassene Typenreihen müssen nicht nachgerüstet werden. Besitzer älterer Autos können allerdings ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen.
Auch bei Fahrzeugen, die mit Tagfahrlicht ausgestattet sind muss bei Tunneldurchfahrten das normale Fahrlicht eingeschaltet werden, damit treten auch die Rückleuchten in Funktion.
Eine Pflicht, auch tagsüber mit Licht zu fahren, besteht mittlerweile in 22 Ländern Europas. Eine ganzjährige Lichtpflicht erwartet Urlauber unter anderem in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden sowie in Estland, Lettland, Slowenien und Zypern. In Italien und Ungarn gilt die Pflicht nur auf Autobahnen und Überlandstraßen. Bulgarien und Kroatien schreiben das Einschalten des Lichts im Winter vor. Für Deutschland, Frankreich und die Schweiz gibt es bislang nur eine Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren. Der ACE befürwortet aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einführung des Tagfahrlichts.
ESP für Lastwagen und Busse
Vom 1. November 2011 an müssen neue Lkw- und Bustypen mit elektronischen Fahrdynamik-Regelsystemen (ESP) ausgestattet sein, um eine Typzulassung zu bekommen. Aus Sicht des ACE ist die Regelung längst überfällig.
Hauptuntersuchung
Konturmarkierung von Lkw wird prüfungsrelevant
Bereits zum 01.01.2010 wurde die Konturmarkierung von neuen Lkw und Anhängern eingeführt, mit Beginn des neuen Jahres (2011) wird diese bei der Hauptuntersuchung überprüft. Für ältere Fahrzeuge besteht weiterhin keine Pflicht zur Nachrüstung. Der ACE sieht in einer Konturenmarkierung einen sinnvollen Beitrag zur Unfallverhütung.
Kfz-Steuer
Steuerbefreiung auf Euro-6-Diesel reduziert
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die der Euro-5- oder Euro-6-Norm entsprechen endet am 31.12.2010. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen und ab 1. Januar 2011 erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Diese Begünstigung ist beschränkt auf Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Für den ACE ist die befristete Steuerbefreiung ein dem Finanzminister abgetrotztes Zugeständnis.
Dieselzuschlag entfällt
Seit dem 1. April 2007 wird für Diesel-Pkw, die aufgrund fehlender oder wenig wirksamer Partikelminderungstechnik keine verkehrsrechtliche Partikelminderungsstufe- oder klasse einhalten, ein jährlicher Zuschlag zur Regelbesteuerung von 1,20 Euro pro angefangene 100 cm3 erhoben. Dieser Zuschlag fällt zum 1. April 2011 weg. Der ACE hält das für hinnehmbar.
Partikelfilter: Antragfrist läuft aus
Noch bis zum 31.12.2010 können Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile, die eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und mit Diesel-Kraftstoff betrieben werden mit einem Partikelfilter bestückt werden, sofern der staatliche Zuschuss in Höhe von 330 Euro in Anspruch genommen werden soll.
Förderanträge können noch bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare stehen unter www.pmsf.bafa.de zur Verfügung. Die Förderung kommt für Diesel-Pkw in Frage, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen wurden, leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen worden sein. Der ACE appellierte an die betroffenen Fahrzeugbesitzer, die letzte Frist zur Beantragung des Zuschusses nicht verstreichen zu lassen.
Umwelt
Neue und erweiterte Umweltzonen
Leipzig richtet zum 01.03.2011 eine Umweltzone ein, die Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 nicht mehr befahren dürfen. Das Befahren der Umweltzone ist nur mit grüner Plakette zulässig.
Zum 1. Juli führt Markgröningen (BW) eine Umweltzone ein. Fahrzeuge der Schadstoffklassen 1 und 2 müssen draußen bleiben, die Einfahrt ist nur mit gelber und grüner Plakette gestattet.
Wuppertal, Düsseldorf und Augsburg verschärfen die Regelungen der bestehenden Umweltzonen und schließen ab dem 01.01.2011 Fahrzeuge der Schadstoffklassen 1 und 2 aus. Hier ist künftig eine gelbe oder grüne Plakette erforderlich. Osnabrück zieht zum 03.01.2011 unter gleichen Voraussetzungen nach. In der Umweltzone von Bremen gilt ab dem 1. Juli ein Verbot für Fahrzeuge, die nicht mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet sind.
Der ACE befürwortet Maßnahmen zur Luftreinhaltung, hält allerdings nichts von der Vielzahl unterschiedlicher kommunaler Maßnahmen. Sie führten nur zur Verwirrung und minderten die Akzeptanz für Aktivitäten zum Umweltschutz. Kommunen sollten ihr Augenmerk bei ihrem Kampf gegen Feinstaub auch nicht mehr länger nur auf den Autoverkehr richten. Dieser gehöre nur zu einem relativ geringen Anteil in den Kreis der Verursacher von Feinstaub.
Höherer Anteil von Bioethanol am Benzin
Zusätzlich zu den bisherigen Kraftstoffsorten wird ab Januar 2011 Benzin mit bis zu zehn Prozent Bioethanol-Anteil angeboten. Die neuen Kraftstoffe werden mit dem Zusatz “Super E10″ gekennzeichnet. Während nach Aussage des Umweltministeriums die meisten Neuwagen problemlos mit den neuen Kraftstoffen zu betreiben sind sollten sich Besitzer älterer Pkw vor dem ersten Betanken vergewissern, ob ihr Fahrzeug E10 verträgt. Auskunft erteilen die Fahrzeughersteller bzw. deren Vertragshändler.
Autos, die nicht für E10-Kraftstoff freigegeben sind sollten weiterhin mit herkömmlichem Kraftstoff betankt werden. Dieser wird zeitlich nicht unbegrenzt angeboten. Aus Sicht des ACE muss bis Ende 2012 klargestellt werden, ob es mit Blick auf die Zahl der betroffenen Fahrzeuge dann noch Bedarf gibt, das E10-Kraftstoffangebot zu verlängern, dies bedeutete eine Art Bestandsschutz.
Verkehrssicherheit
Neues nationales Verkehrssicherheitsprogramm
Nach der Veröffentlichung des Europäischen Verkehrsicherheitsprogramm darf davon ausgegangen werden, dass auch das für die kommenden Jahre konzipierte Nationale Verkehrssicherheitsprogramm in naher Zukunft vorgestellt wird. Absehbar wird es darin um Ansätze gehen, die Zahl der Verkehrsopfer weiter zu reduzieren. Dabei wird nicht nur Wert auf eine Minimierung der Getötetenzahlen im Straßenverkehr gelegt – in den besonderen Fokus rückt die deutlich zu hohe Zahl der Schwerverletzten. Schwerpunkte künftiger Aktionen und Programme werden unter anderem die Themen “Falsche Gurtnutzung von Kindern”, “Alkohol im Straßenverkehr” und “Motorradunfälle” sein.
Fortgesetzt wird im Jahr 2011 die Präventionskampagne „Risiko raus!“. Mit dieser Aktion soll die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle im Straßenverkehr deutlich verringert werden. Für den ACE haben wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr Priorität. Der Club sieht in der auch vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat getragenen „Vision Zero“ einen wichtigen Beitrag dafür, bei der Zahl der Verkehrstoten langfristig auf null zu kommen. Das bereits im „Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr“ 2001 angekündigte Vorhaben, die Straßenverkehrsordnung (StVO) verständlicher zu formulieren, muss nach Ansicht des ACE in der kommenden Dekade endlich in Angriff genommen werden.
Versicherungen:
Neue Regional- und Typklassen
Ab dem 1. Januar treten bei den deutschen Kfz-Versicherern die neu berechneten Regional- und Typklassen in Kraft.
Bei der PKW-Haftpflicht verbleiben rund 70 Prozent der Fahrzeuge in der bisherigen Regionaleinstufung. Am billigsten fährt man auch 2011 mit einer Zulassung in den Kreisen Elbe-Elster, Mecklenburg-Strelitz und Oberspreewald-Lausitz. Die teuersten Haftpflicht-Tarife gelten unverändert für Fahrer in Kaufbeuren, Passau und Berlin.
Vom günstigsten Basistarif profitieren Autobesitzer in Oldenburg (OL), Friesland und Ammerland. Die höchsten Beiträge für die Vollkasko werden im Ostallgäu, in Garmisch-Patenkirchen und in Berlin erhoben. Während für Würzburg, Bamberg und Münster nur 57 bis 58,2 Prozent des Basisbetrags erhoben werden zahlen Einwohner in Uecker-Randow mit 200 Prozent sowie Rottal/ Inn (191 Prozent) und Ostallgäu (184 Prozent) deutlich mehr.
Bei der Berechnung der Typklassen (Haftpflicht) dürfen nur noch 66,5 Prozent (Vorjahr 73 %) der Autofahrer damit rechnen, dass der Beitrag stabil bleibt. Etwa 31,5 Prozent der Autotypen wird eine Klasse nach oben oder unten gestuft.
Positiv ist die Entwicklung im Kasko-Bereich. 61,5 Prozent der PKW bleiben in der Vollkasko stabil, von den verbleibenden Personenwagen werden gut zwei Drittel billiger eingestuft. Noch günstiger gestaltet sich das Bild bei der Teilkasko: Hier ergeben sich für knapp 36 von Hundert der Autobesitzer Änderungen – 91,5 Prozent davon werden günstiger veranschlagt. Der ACE erwartet von der Versicherungswirtschaft ein größeres Bemühen um mehr Transparenz, damit die Policen und Tarife von Verbrauchern besser miteinander verglichen werden können.
Reise
Italien
Im Aostatal gilt künftig unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen vom 15. Oktober bis zum 15. April des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht.
Griechenland
Vorsicht bei kostspieligen Urlaubseinkäufen in Griechenland. Vom 1. Januar 2011 an erklärt Griechenland finanzielle Transaktionen über 1.500 Euro für illegal, wenn sie in Bargeld abgewickelt werden. Dies gilt auch für Geschäfte zwischen Privatpersonen und Firmen. Entsprechende Rechnungen müssen per Kreditkarte oder Banklastschrift bzw. Überweisung beglichen werden.
Spanien
Ab dem 2. Januar ist in Spanien der Genuss von Tabak in allen geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen untersagt. Damit werden die seit 2006 in Lokalen mit mehr als 100 Quadratmetern eingerichteten Raucherzonen abgeschafft.
Auch auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und den Innenhöfen von Krankenhäusern soll das Rauchen komplett verboten werden.
Österreich
Vom 1. Dezember 2010 bis zum 31. Januar 2012 benötigt man zum Befahren mautpflichtiger Straßen in Österreich die neue, mangofarbene Vignette.
Der Preis für die Jahresvignette steigt auf voraussichtlich 76,50 Euro (+ 30 Cent) , die 2-Monats-Vignette wird 23 Euro kosten (+ 10 Cent). Der Preis der 10-Tages-Vignette bleibt unverändert bei 7,90 Euro.
Die Preise für Motorräder im Jahre 2011 betragen 30,50 Euro (+ 10 Cent) für die Jahresvignette sowie 11,50 Euro für den Kauf der 2-Monats-Vignette. Die Kosten für die 10-Tages-Vignette betragen 4,50 Euro. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro entrichten, bei Motorrädern sind 65 Euro Ersatzmaut fällig. Mit bis zu 240 Euro wird eine Manipulation der Vignette geahndet.
Österreich
Ab dem kommenden Jahr sollen auch in Österreich Umweltplaketten eingeführt werden, als Geltungsbereich sind die Zentren verschiedener Städte im Gespräch. Die Entscheidung, ob bzw. welche Plaketten eingeführt werden soll im Ermessen der Region liegen. Als erste Stadt beabsichtigt Graz die Realisierung der geplanten Umweltzonen zum 01.12.2011. Bisherigen Informationen zufolge wird es sieben Umweltklassen geben, die Farbkodierungen sind nicht identisch mit den in Deutschland gebräuchlichen. Nach den Plänen des Umweltministers soll dieses Pickerl mindestens 20 Euro kosten. Es muss davon ausgegangen werden, dass die neue Regelung auch auf ausländischen Fahrzeuge angewandt wird.
Nach bisherigen Informationen soll eine Einteilung in sieben Klassen stattfinden:
Ohne Umweltplakette: Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 0 und Euro 1, die vor dem 01.01.1997 zugelassen wurden. Für diese gilt in Umweltzonen ein komplettes Fahrverbot.
Rote Umweltplakette: Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 2, die vor dem 01.01.2001 zugelassen wurden. Sie dürfen nur dann in der Umweltzone fahren, wenn dies durch besondere Regelungen erlaubt ist.
Diese können von Stadt zu Stadt völlig unterschiedlich sein – es ist möglich, dass in einer Stadt Fahrzeuge mit roter Plakette fahren dürfen, in der anderen aber nicht.
Gelbe Plakette: Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 3, die vor dem 01.01.2006 zugelassen wurden. Auch für diese Fahrzeuge ist ein Befahren der Umweltzone nur zulässig, wenn spezielle Bestimmungen dies erlauben.
Grüne Plakette: Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4, die seit 01.01.2006 zugelassen wurden. Sie sind derzeit die einzigen, die in allen Umweltzonen problemlos fahren dürfen.
Hellblaue Plakette: Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5, die erst mit Zulassung ab 01.01.2011 verpflichtend wird.
Rosa Plakette: Fahrzeuge der Euroklasse Euro 6, die erst mit Zulassung ab 01.01.2015 gelten wird.
Weiße Plakette: vom Umweltzonen-Gesetz generell oder von der Behörde speziell ausgenommene Fahrzeuge, z.B. Rettungsautos.“
Quelle Pressemitteilung: Auto Club Europa