Die Praktische Führerscheinprüfung – Durchgefallen. Und was nun?
Eine Prüfung zu bestehen, ist nicht immer leicht. Dies gilt natürlich auch für den Bereich Führerscheinprüfungen. Manche haben da mehr Probleme mit der Theorie, meistern dafür aber die Praxis mit aller Souveranität. Andere gehen im Laufschritt durch die Theorieprüfung, haben aber während der Praktischen Prüfung Schwierigkeiten. Deshalb sollte man den Kopf nicht gleich hängen lassen, wenn man durch die Führerscheinprüfung gefallen ist. Man kann die ganze Sache noch mal angehen, und sich in aller Ruhe mit seinem Fahrlehrer darauf vorbereiten. Für eine nochmalige Praktische Prüfung fallen dann jedoch noch einem die Gebühren in Höhe von 84,97 Euro an.
Wichtig ist nach dem Durchfallen genau zu analysieren, woran es denn lag. Ist der Grund mangelnde Fahrpraxis? Sind zu wenig Kenntnisse über Verkehrsregeln und Verkehrsschilder vorhanden? Dies geht auch trotz bestandener Theorie, da diese oft nur mit sturem Pauken zu tun hat im Vorfeld, in vielen Fällen aber nicht mit dem Verstehen dessen, was man da lernt. Oder liegt es daran, dass man zu nervös war und die Prüfung deswegen vergeigt hat? Weitere Informationen über die Stressbewältigung vor und während der Prüfung finden Sie übrigens unter dem Punkt „Einige Tipps zur Stressbewältigung“.
Nur wer genau weiß, warum er durchgefallen ist, kann sich auch entsprechend auf die nächste Praktische Prüfung für den Führerschein vorbereiten. Deshalb: Genau hinsehen und mit dem Fahrlehrer überlegen, was denn der Grund war. Dies ist dann schon eine gute Basis für die Vorbereitung auf die nächste Praxisprüfung und wird in hohem Maße dazu beitragen, diese dann auch zu bestehen.
Unbedingt noch zu beachten:
Zur nächsten Prüfung muss übrigens ein Mindestabstand von zwei Wochen bestehen. Wer drei Mal durchfällt, muss eine Pause von drei Monaten einlegen, bevor er wieder zur Prüfung antreten darf. Nach sechs mal Durchfallen geht’s ab zur MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die einen Aufschluss darüber geben soll, ob der Fahrschüler überhaupt eine Fahreignung hat oder gar nicht die Fähigkeit besitzt, am Straßenverkehr als Pkw-Fahrer teilzunehmen.