Ab dem 1. August gibt es Bargeld für die Nachrüstung mit Rußpartikelfilter
Die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro war die eine Bezuschußung von Autohaltern, die einen Neuwagen kaufen wollen – mit dem heutigen Tage können noch 316.811 Anträge auf die Gewährung der Umweltprämie gestellt werden. Ab dem 1. August kommt jedoch auch endlich etwas für Autofahrer, die ihren alten Wagen behalten, aber ihn umrüsten wollen auf ein umweltbewussteres Fahren mit einem Rußpartikelfilter.
Dazu die aktuelle Pressemitteilung des ARCD mit den wichtigsten Informationen, um die Nachrüstungsprämie zu erhalten:
Filternachrüstung: So kommt man an die neue Barprämie
„Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit eröffneten Bundesregierung und Parlament Haltern von älteren Dieselautos die Möglichkeit, an 330 Euro Barprämie zu kommen. Voraussetzung: Sie lassen zwischen 1. August und 31. Dezember 2009 ihr Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten! Somit gibt es nunmehr eine Wahlmöglichkeit zwischen der bisherigen Steuergutschrift und der Barprämie. Vorteil der Barförderung: Man kommt schneller an das Geld als bei der Steuergutschrift. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die schleppende Filternachrüstung ankurbeln. Dafür erhielt das Bundesumweltministerium (BMU) im Nachtragshaushalt II 66 Mio. Euro zugewiesen. Bisher war das Gabriel-Ministerium auf Nachfragen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) jedoch nicht in der Lage, Auskunft über das Prozedere der Barauszahlung zu geben. Dafür erfuhr der ARCD aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVS), dass das Verfahren für Antrag und Auszahlung „ähnlich dem sein wird, das für die so genannte Abwrackprämie gilt“. Die Arbeiten an den Ausführungsbestimmungen stünden „kurz vor dem Abschluss“. Eine Richtlinie werde vom BMU gemeinsam mit dem BMVS erlassen und soll spätestens am 31. Juli 2009 im Bundesanzeiger stehen. Begünstigt sind demnach Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschließlich 31. Dezember 2006. Anträge für die Barprämie von 330 Euro können nach Auskunft von BMVS-Sprecher Richard Schild ab dem 1. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der ARCD erfuhr vorab, wie das Verfahren ablaufen soll:
1) Nachträglicher Einbau eines Partikelminderungssystems (PMS)
2) Abnahmebescheinigung durch einbauende Fachwerkstatt oder einen Kfz-Sachverständigen
3) Eintragung des PMS in den Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde auf Antrag des Fahrzeughalters
4) Online-Antrag beim BAFA (www.bafa.de) stellen
5) Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des Fahrzeugscheins an die BAFA senden
6) Antragsbearbeitung beim BAFA mit Prüfung, ob die Förderkritierien eingehalten wurden
7) Dann Erteilung des Zuwendungsbescheids und Überweisung des Förderbeitrags auf Konto des Antragsstellers.
Der Verband Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt bereits davor, dass die Haushaltsmittel für die Barförderung nur für etwa 200.000 Nachrüstfilter reichen würden. Auch der ARCD empfiehlt den Haltern ungefilterter Dieselfahrzeuge, nicht lange mit der Nachrüstung zu warten. Es drohen Lieferengpässe und der Verfall des Barzuschusses, dazu im Einzugsbereich der bisher insgesamt 34 Umweltzonen Wertverluste für Diesel-Pkw mit gelber oder roter Plakette. Der Verband der Autoindustrie (VDA) fordert deshalb, dass die Förderung zeitlich verlängert und finanziell aufgestockt wird.
(Quelle Pressemitteilung: ARCD)