Alte Verkehrsschilder bleiben gültig – StVO mit Fehlern behaftet
Die alte Bundesregierung hat bei der Novelle der StVO, der Straßenverkehrsordnung, einen Fehler gemacht. Dies verkündete heute Bundesverkehrsminister Ramsauer, und gab gleichzeitig bekannt, dass die alten Verkehrsschilder auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
„Ramsauer: Alte Verkehrsschilder bleiben gültig
Fehler der alten Bundesregierung bei Novelle der Straßenverkehrsordnung
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin angekündigt, dass alte Verkehrsschilder, deren Erscheinungsbild sich 1992 geändert hat, weiterhin gültig bleiben. Mit diesem Schritt werden Fehler der alten Bundesregierung bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung korrigiert.
Ramsauer: „Die alten Verkehrszeichen unterscheiden sich nur marginal von den heute gängigen Schildern. Ein Austausch ist deshalb unverhältnismäßig. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Austauschmaßnahmen nicht notwendig. Die Minister Tiefensee und Gabriel sind außerdem von der irrigen Vorstellung ausgegangen, die Schilder würden maximal 15 Jahre halten. Die Praxis beweist, dass Verkehrszeichen augenscheinlich länger leben und die alten Schilder noch in gutem Zustand an unseren Straßen stehen. Den Kommunen sage ich: Setzen Sie das ersparte Geld dafür ein, die Winterschäden auf Ihren Straßen zu beseitigen.“
Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben die Minister Tiefensee und Gabriel mit Zustimmung des Bundesrates die sogenannte „Schilderwaldnovelle“ auf den Weg gebracht. Sie ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Damit wurde auch eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Die Streichung der Übergangsregelung führte von einem Tag auf den anderen zur sofortigen Unwirksamkeit der Schilder alter Gestalt.
Aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheiten für die Verkehrsteilnehmer sowie des hohen Aufwandes für die Kommunen beim Austausch der alten Schilder hat Minister Ramsauer eine rechtliche Überprüfung der „Schilderwaldnovelle“ veranlasst.
Ramsauer: „Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden.“
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun mit Nachdruck daran, die Fehler der Novelle zu korrigieren. Es soll schnellstmöglich ein neuer Änderungsentwurf vorgelegt werden, dem der Bundesrat dann noch zustimmen muss. Auf der Verkehrsministerkonferenz am 14./15.April 2010 in Bremen sollen die Länder zu einer schnellen Mitwirkung bewegt werden.
Ramsauer: „Für mich bleibt es auch bei der Überarbeitung der Verordnung erklärtes Ziel, der Überbeschilderung auf deutschen Straßen entgegen zu wirken.““
Quelle Pressemitteilung: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Mhh…
ich habe die Änderungsverordnung unter
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Pdf-dateien/Gesetzesver%F6ffentlichungen%20Bundesgesetzblatt/BGBl%20I_52_2009_S.2631%20-%2046.VO%20zur%20%C4nderung%20stra%DFenverkehrsrechtl.%20Vorschriften%20-%2005.08.2009.pdf
gefunden.
Zu Beginn werden „wie üblich“ die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (im StVG) zitiert. Worin der Verstoß gegen das Zitiergebot mit der Folge der Nichtigkeit liegt, ist mir nicht klar!?!
Na toll, nur damit Uraltschilder (wenn die Behörden, sich an die Vorschriften gehalten haben – was ich bezweifle – älter als 18 Jahre) stehen bleiben können, wird ein Formfehler gesucht und gefunden, der sonst wohl niemanden interessiert hätte., und damit die ganze StVO-Novelle aufgehoben.
Das erhöht die Rechtssicherheit natürlich ungemein. Statt der Zweifel, ob die alten Schilder noch gelten, hat man nun die Zweifel, ob die neuen Regeln gelten. Da sind ja nur so Sachen drin, wie ob man bei sich trennenden Fahrstreifen (z.B. Autobahnkreuz) rechts überholen darf, welche Ampeln Radfahrer beachten müssen, wann Radwegbenutzungspflichten angeordnet werden dürfen, wo Segways und Inliner fahren dürfen / müssen und natürlich auch ein paar neu eingeführte Verkehrszeichen. Gelten die denn nun?