Änderungen bei der HU – On-Board-Diagnose-Systeme sollen eingesetzt werden

Es war längst an der Zeit, dass bei den TÜV-Untersuchungen, inzwischen Hauptuntersuchungen, kurz HU, genannt, auch die elektronischen Bauteile untersucht werden. Ab dem nächsten Jahr soll es endlich soweit sein, für alle Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2006 zugelassen wurden. Neue Zeiten brechen also an, wichtige Zeiten, wie auch der Auto Club Europa findet.

Neue HU: Jetzt auch elektronische Systeme im Visier der Prüfer

Alle im Jahr 2006 zugelassenen Neuwagen werden im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) jetzt erstmals auch auf elektronische Bauteile hin überprüft.

Wie der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart berichtete, umfasst die erweiterte Pflichtuntersuchung bis zu acht elektronisch gesteuerte Sicherheitssysteme. Dazu gehörten je nach Ausstattung der Fahrzeuge beispielsweise Airbags, Stabilitätsprogramme und automatische Fahrlichter. Nach Angaben des ACE werden in der Regel lediglich Sicht- und keine Funktionskontrollen durchgeführt. Ob sich beispielsweise ein Airbag tatsächlich entfaltet oder das Antiblockiersystem wie erwartet wirksam funktioniert, lasse sich so nicht in jedem Fall mit letzter Gewissheit feststellen“, merkte der Club kritisch an. Kontrolliert werde aber beispielsweise, ob die Verschalungen von Airbags intakt und ob sie nicht etwa durch dort monierte Handy-Sets in ihrer Funktion beeinträchtigt sind oder für Insassen gefährlich werden können. Ferner wird anhand von Kontrollleuchten im Display überprüft, ob der Beifahrerairbag vorschriftsmäßig dea ktiviert werden kann.

Laut ACE sollen von 2010 an die technischen Prüfgesellschaften wie DEKRA, GTÜ und TÜV ihre Prüfungen Zug um Zug mit so genannten On-Board-Diagnose-Systemen vornehmen. Davon versprechen sich Experten eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens.

Neuwagen müssen erstmals drei Jahre nach ihrer Zulassung einer Hauptuntersuchung unterzogen werden, danach alle 24 Monate. Für Autos mit einer Erstzulassung von 2006 an kann die Abgasuntersuchung (AU) zusammen mit der HU durchgeführt werden, was die Gebühr um bis 30 Prozent reduzieren soll. Die Gebühren für HU und AU unterscheiden sich von Prüfstelle zu Prüfstelle und von Bundesland zu Bundesland nur unwesentlich. Sie betragen für die Hauptuntersuchung zwischen 50 und 60 Euro, und für die Abgasuntersuchung zwischen 20 und 45 Euro. Die Gebühren bedürfen der staatlichen Genehmigung. Mit einem Euro mehr soll bei der HU die neue Systemkontrolle zu Buche schlagen. Der ACE hatte immer wieder eine restriktive Gebührenpolitik gefordert, weil sich durch die Einführung der elektronischen Fehlerdiagnostik der zeitliche, technische und personelle Aufwand für die Prüfgesellschaften reduziere.“ (Quelle: ACE)