Autoversicherung auf 2016 wechseln – Jetzt noch möglich?

Der Kündigungsstichtag 30. November ist längst vorüber. Damit ist die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung der Autoversicherung zum Jahresende für die meisten Autofahrer in Deutschland Geschichte. Dennoch ist es in bestimmen Fällen möglich, die Kfz-Versicherung auf 2016 zu wechseln: wenn das Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommt.

Hat der Versicherte das Recht, außerordentlich die Autoversicherung zu kündigen, kann er mittels Sonderkündigungsrecht seine Autoversicherung auf das kommende Jahr wechseln, obwohl er den eigentlichen Stichtag zur Kündigung verpasst hat.

Das Sonderkündigungsrecht gilt im Normalfall bei Erhöhung des Versicherungsbeitrags durch den Kfz-Versicherer, ohne dass es gleichzeitig zu einer Verbesserung der Leistungen kommt. Ebenfalls gilt das Recht der außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung, wenn der Versicherungsbeitrag nach einem durch die Versicherung regulierten Schadensfall kommt. Ein genaues Prüfen des Schreibens des bisherigen Kfz-Versicherers ist wichtig, da dieser im Schreiben zur Erhöhung des Beitrags auf das Recht der außerordentlichen Kündigung gemäß Sonderkündigungsrecht hinweisen muss.