Autoversicherung jetzt noch kündigen mit dem Sonderkündigungsrecht!

Der 30. November ist vorüber, und damit ist auch die jährliche Wechselphase für die Kfz-Versicherung zu Ende gegangen. Doch es ist möglich, die Autoversicherung jetzt noch zu kündigen – wenn das Sonderkündigungsrecht zur Geltung kommt.

Mit dem Sonderkündigungsrecht kann die Kfz-Versicherung immer dann gekündigt werden, wenn es zu einer Erhöhung der Beiträge zur Autoversicherung kommt, eine Verbesserung der Leistungen der Kfz-Versicherung jedoch ausbleibt. Auch gekündigt werden kann nach einem Unfall, da ein Schadensfall die Möglichkeit eröffnet, die Autoversicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts zu kündigen und damit eine außerordentliche Kündigung zu tätigen.

Gekündigt muss dann dennoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung oder nach der Meldung des Schadensfalles, bzw. sobald in der Folge eine Erhöhung der Beiträge stattfindet.

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