AvD zur Punktereform des Mehrfachtäterpunktesystems
Die von der Regierung geplante Reformierung des so genannten Mehrfachtäterpunktesystems wird im Großen und Ganzen vom Automobilclub von Deutschland begrüßt. Allerdings fordert der AvD die Anpassungen auf diejenigen Maßnahmen zu beschränken, die auch tatsächlich geeignet sind, die mit der Reform verfolgten Ziele zu erreichen.
„AvD: Punktereform – Eine gute Sache auf das Wesentliche beschränken
- Vereinfachung des Punktesystems wird begrüßt
- Verkehrsicherheit fördern und Rechtssicherheit erhalten
- keine Anhebung der Geldbußen durch die Hintertür
Die Pläne, das so genannte Mehrfachtäterpunktesystem zu reformieren, so dass es einfacher, durchsichtiger und gerechter wird, werden vom AvD ausdrücklich begrüßt und unterstützt. „Vor allem, dass künftig jeder Punkteeintrag nach Ablauf der Tilgungsfrist im Register gelöscht wird, ohne dass neue Verstöße die Löschung bereits vorhandener Punkte hindern (sog. Tilgungshemmung) führt endlich zu einer Entflechtung“, so AvD Vizepräsident und Rechtsanwalt Hasso Werk. „Durch die Abschaffung von Tilgungshemmung und so genannter Überliegefrist werden nun diejenigen Regelungen gestrichen, die die Berechnung des jeweils aktuellen Punktestands bisher sehr kompliziert gemacht haben.“
Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber aber auch einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Deswegen konzentriert sich die Reform auf die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße; Verstöße die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, wie etwa die Einfahrt in eine Umweltzone ohne gültige Plakette, sollen im Punkteregister zukünftig unberücksichtigt bleiben, d.h. sie werden nicht mehr bepunktet. „Dies ist nur konsequent und wird vom AvD unbedingt unterstützt“, so Hasso Werk.
Im Gegenzug für bestimmte Tatbestände die Geldbußen anzuheben, lehnt der AvD jedoch ausdrücklich ab. So sieht der Gesetzesentwurf derzeit z.B. vor, dass zwar der Punkt für die Einfahrt in eine Umweltzone ohne gültige Plakette künftig entfällt, jedoch die Geldbuße für diesen Verstoß von aktuell € 40,00 auf dann € 60,00, also um 50 % angehoben werden soll. Gründe, die diese Erhöhung rechtfertigen könnten sind für den AvD nicht ersichtlich. „Darüber hinaus sollte sich das Verkehrsministerium an seine Versprechung, die Erhöhung von Bußgeldern sei nicht Gegenstand der Neuregelung des Punktessystems, auch halten“, betont AvD Vizepräsident Werk. Auch für den vom Bundesministerium für Justiz eingebrachten Vorschlag, die Verwarngeldobergrenze von bisher € 35,00 auf € 65,00 und damit die Grenze für Punkteeinträge auf € 70,00 anzuheben, sieht der AvD keine Veranlassung.
Gerade weil die Reform des jetzt bestehenden Mehrfachtäterpunktesystems aufgrund dessen Komplexität eine große Aufgabe ist, sollten sich die Anpassungen auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die auch tatsächlich geeignet sind, die mit der Reform verfolgten Ziele zu erreichen. Inwieweit die Pläne des Gesetzgebers, die Punktebewertung komplett neu zu strukturieren und von dem bisherigen System Abstand zu nehmen, sinnvoll sind und vor allem der damit verbundene Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen steht, ist nach Ansicht des AvD im Übrigen noch nicht ausreichend belegt. Die vom Bundesverkehrsministerium durchgeführte Online-Bürgerbeteiligung, ergab zudem, dass eine größere Differenzierung in der Punktebewertung von der Bevölkerung als wichtig und auch gerecht angesehen wird.
„Vor allem im Sinne eines transparenten und gerechten Punktesystems gilt es Rechtsunsicherheiten und Regelungslücken resultierend aus der Umstellung des Punktesystems zu vermeiden“, so AvD Vizepräsident Hasso Werk. Dies scheint aus Sicht des AvD aktuell noch die größte Herausforderung zu sein.“
Quelle Pressemitteilung: AvD