Bei Insolvenz der Kfz-Versicherung sofort kündigen

Wenn die Kfz-Versicherung pleitegeht, sollte die Autoversicherung sofort gekündigt werden. Dazu rät der Auto Club Europa heute. Zudem sollte sich der Versicherte umgehend um eine neue Kfz-Haftpflicht kümmern, damit das versicherte Auto auch wirklich nahtlos weiterversichert ist.

Insolvenz der Kfz-Versicherung –  Pleiteversicherung sofort kündigen

„Wer sein Auto bei einer insolvent gewordenen Kfz-Versicherung unter Vertrag hat, sollte mit einer sofortigen Kündigung reagieren. Dazu rät der ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Der für eine außerordentliche Kündigung erforderliche wichtige Grund liegt dem Club zufolge in der besorgniserregenden Verschlechterung der Vermögenslage der Assekuranz. Dies – so der ACE weiter – rechtfertige den fristlosen Kündigungsschritt des Versicherten. Damit sein Fahrzeug aber weiter versichert bleibt, muss sich der Autobesitzer nahtlos um eine neue Versicherung kümmern.

Copyright by ACE
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Ansprüche gegen eine Pleiteversicherung werden laut ACE hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen vom Garantiefonds der Verkehrsopferhilfe gedeckt. Schlechter ist es nach Angaben des ACE um die Ansprüche der Kaskoversicherten bestellt. Wer beispielsweise sein Auto in der Werkstatt zur Reparatur hat und zur Behebung des Schadens keine Leistung aus der Kaskoversicherung erhält, muss selbst in die Tasche greifen und im Anschluss daran versuchen, doch noch irgendwo Ersatz zu bekommen.

Der ACE Ratgeber nachstehend im Wortlaut:

Hilfe, meine Kfz-Versicherung ist pleite! Was kann ich tun?

Seit der Insolvenz des niederländischen Kfz-Versicherers INEAS stellen sich nicht nur die direkt Betroffenen, sondern auch bei anderen Unternehmen Versicherte diese bange Frage. Bis vor kurzem schien es noch unvorstellbar, dass ein solcher Fall eintreten könnte. Jetzt muss gehandelt werden, und zwar schnell. Wir sagen Ihnen, wie:

Fristlose Kündigung

Sie können – und sollten – Ihren Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Der dafür erforderliche „wichtige Grund“ liegt in der besorgniserregenden Verschlechterung der Vermögenslage Ihres Vertragspartners, die es unzumutbar erscheinen lässt, Sie für die restliche Dauer an dem Versicherungsvertrag festzuhalten. Gleichzeitig besorgen Sie sich umgehend eine neue Kfz-Versicherung, damit Ihr Fahrzeug versichert bleibt, und teilen der Kfz-Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsnummer der neuen Versicherung mit.

Haftpflichtversicherung

Wer nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf Schadenersatz erfüllen muss, ist auf die Hilfe seiner Haftpflichtversicherung angewiesen. Hierzu muss sie umgehend informiert werden. Auch bei einer insolventen Versicherung gibt es einen oder mehrere Verwalter, die für die Schadensmeldung zur Verfügung stehen. Vorsorglich sollte jedoch auch der deutsche Garantiefond Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) benachrichtigt werden. Wird Ihnen eine Klage zugestellt, die sich (auch) gegen Sie als Fahrer oder Halter richtet, müssen Sie notfalls selbst aktiv werden und die vom Gericht gesetzten Schriftsatzfristen beachten. Rechtschutzversicherungen kommen allerdings für solche Prozesse, für die der Haftpflichtversicher zuständig ist, nicht auf.

Der Garantiefond tritt notfalls für Fremdschäden im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen ein, und zwar auch dann, wenn der Unfallgeschädigte über eine Kaskoversicherung verfügt. Er ist über www.verkehrsopferhilfe.de im Internet erreichbar.

Grundsätzlich kann der Garantiefond Verkehrsopferhilfe verlangen, dass seine Aufwendungen zur Schadensregulierung vom Versicherungsnehmer oder den Mitversicherten ersetzt werden, dies jedoch nur bis zu einem Betrag von 2.500 Euro. Mangels Erfahrungen mit insolventen Versicherungsunternehmen ist noch keine Prognose möglich, ob beziehungsweise in welchem Umfang es im aktuellen Fall tatsächlich zu solchen Regressnahmen kommt.

Kaskoversicherung

Schlechter ist es um die Ansprüche der Kaskoversicherten bestellt. Wer jetzt sein Auto in der Werkstatt hat und keine Leistung aus der Kaskoversicherung erhält, muss selbst in die Tasche greifen und im Anschluss daran versuchen, doch noch irgendwo Ersatz zu bekommen. Bislang gibt es aber keinen Hilfsfonds, der für solche Ausfälle aufkommt. Unabhängig davon muss man jedoch eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. aus Kauf-, Leasing- oder Reparaturvertrag) einhalten.“

Quelle Pressemitteilung und Foto: Auto Club Europa