BGH-Urteil – Mustervertrag beim Autokauf

Beim Autoverkauf von Privat zu Privat greifen viele Beteiligten gerne auf vorgefertigte Vertragsformulare, so genannte Musterverträge, zurück. Nun hat der Bundesgerichtshof über diese Musterverträge geurteilt und entschieden: Autokäufer und Verkäufer können auf die Verträge vertrauen. Dies gelte sogar dann, wenn einzelne Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vertrag bleibt damit prinzipiell trotzdem gültig.

Die am Mittwoch von den Richtern des BGH gefällte Entscheidung stützt sich maßgeblich auf die Begründung, dass, nachdem sich zwei Vertragspartner auf unterzeichnete Klauseln geeinigt haben, das Risiko nicht mehr auf einen alleine übertragen werden kann. Konkret heißt dies nun: Wurde ein Vertragsverhältnis auf Grundlage eines Mustervertrages geschlossen, sind die darin vereinbarten Punkte auch gültig. Es sei denn diese verstoßen gegen geltendes Recht.

Grundsätzlich geht der BGH davon aus, dass ein Mustervertrag, wie ihn beispielsweise der ADAC anbietet, nicht zu Gunsten einer bestimmten Vertragspartei ausgelegt seien, sondern beide Vertragspartner gleichgestellt behandeln. Wer sich für ein solchen Mustervertrag interessiert, kann ihn hier herunterladen: KFZ-Musterkaufvertrag