Der Auto Club Europa bezieht Stellung zum Abwrackprämien-Betrug
Es ging heute massenweise durch Deutschlands Presse, und auch wir haben darüber berichtet: Den organisierten Verkauf von eigentlich offiziell im Rahmen der Abwrackprämie verschrotteten Autos. Nun bezog auch der ACE dazu Stellung, da die ehemaligen Fahrzeughalter nun natürlich erst mal verunsichert sind, ob sie nun rechtliche Folgen erwarten müssen.
Abwrack-Betrug: Keine Folgen für Ex-Halter
„Stuttgart (ACE) 5. August 2009 – Entwarnung für frühere Altautobesitzer: Falls deren zum Abwracken vorgesehenen Autos fahrtüchtig beispielsweise in Afrika auftauchen, müssen sie deswegen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.
Voraussetzung dafür ist allerdings die Vorlage des vorgeschriebenen Verwendungsnachweisformulars. Ohne dieses Papier kann die Abwrack- beziehungsweise Umweltprämie ohnehin nicht beansprucht werden. Das Formular enthält die förmliche Erklärung eines anerkannten Entsorgers, demzufolge das Altfahrzeug den Regeln entsprechend verschrottet wurde. «Wer so eine Bescheinigung hat, ist rechtlich aus dem Schneider», erklärt Wolfgang Tings, Fachanwalt für Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa in Stuttgart.
Mit diesem Hinweis reagierte der Club auf einen Bericht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), der den Verdacht hegt, dass bis zu 50.000 der bislang abgewrackten Autos illegal in das Ausland weiterverkauft worden sind.
Das Formular für den Verwendungsnachweis entspricht laut ACE-Experte Tings einem Vertrag, der zwischen dem bisherigen Fahrzeugbesitzer und dem Entsorger abgeschlossen wird. Der Fahrzeughalter kann demnach nicht dafür haftbar werden, dass es möglicherweise keine wirksame Kontrolle darüber gibt, was einzelne Entsorgsunternehmen tatsächlich mit den Fahrzeugen angestellt haben. Es gibt laut ACE aber auch keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Weg des Wagens in die Schrottpresse nachzuvollziehen. Wer dies will, müsse sich darüber mit dem Entsorgungsbetrieb einvernehmlich verständigen, so ACE-Rechtsexperte Tings.““ (Quelle: ACE)