Der AvD bietet jetzt auch ein Versicherungscenter an
Passend zur Wechselzeit für die Kfz-Versicherung hat der Automobilclub von Deutschland ein neues Serviceangebot parat: Ein Versicherungscenter rund ums Thema Auto. Wie auch wie, so empfiehlt auch der AvD, Leistungen genau zu vergleichen und vor dem Abschluss einer Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall auch andere Tarife mit der vertraglich niedergelegten Autoversicherung zu vergleichen.
„AvD: Mehr Service rund um die Kfz-Versicherung
Das neue AvD-Versicherungscenter berechnet online die individuelle Prämie.
• Neues „AvD-Versicherungscenter“ online
• Preis-Leistungs-Verhältnis umfassend prüfen
• Bei Versicherungswechsel auf Stichtagsregelung achten
Der Herbst ist die günstigste Zeit für Autofahrer, ihre Kfz-Versicherung unter die Lupe zu nehmen. Die meisten Policen können zum Jahreswechsel gekündigt werden. Deshalb bietet der Automobilclub von Deutschland auf seiner Website ab sofort ein neues „AvD Versicherungscenter“ an. Dort wird der User ab dem ersten Klick durch das Menü begleitet. Ein virtueller Versicherungsfachmann erklärt Begriffe wie Rabattschutz oder Mehrfahrzeug-Bonus und stellt die verschiedenen AvD Versicherungsprodukte vor – von der Haftpflicht über den Verkehrsrechtsschutz bis hin zur Reiseversicherung.
Der AvD empfiehlt, Tarife und Leistungen nun genau zu vergleichen. Nicht jedes Versicherungsprodukt reicht an den Qualitätsstandard heran, den der AvD gemeinsam mit seinem Partner – der Allianz Versicherungs-AG – erarbeitet hat, ganz zu schweigen von der schnellen und kundenorientierten Schadenregulierung und dem individuellen Service. Profitieren können beispielsweise Familien, die mehrere Fahrzeuge versichern und einen attraktiven Bonus erhalten. Im neuen Versicherungscenter auf der AvD-Homepage steht ein Rechner bereit, der mit wenigen Klicks individuelle Prämien berechnet. Der Abschluss ist online möglich. AvD und Allianz Experten stehen jedoch auch jederzeit telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.
Neue Stichtagsregelung
Beim Versicherungswechsel sollten Verbraucher die Kündigungsfristen beachten. Bisher war der 30. November als einheitlicher Kündigungstermin verbreitet. Der AvD weist darauf hin, dass immer mehr Versicherer Neukunden anbieten, die Hauptfälligkeit ihres Vertrages selbst zu wählen: Entweder weiterhin den 1. Januar oder genau ein Jahr nach Vertragsabschluss. Entscheidet man sich für den individuellen Beginn liegt der Zeitpunkt für eine Kündigung bei spätestens einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Zudem haben Fahrzeugbesitzer nicht nur zum Jahresende, sondern auch bei einem Fahrzeugwechsel die Möglichkeit, sich eine neue Versicherung zu suchen. Sobald ein Neu- oder ein Gebrauchtwagen gekauft wird, kann das Kundenverhältnis zur bisherigen Assekuranz beendet werden. Auch bei einer Prämienerhöhung ohne Erweiterung des Leistungsumfangs darf innerhalb eines Monats gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich nur ein Teil des Versicherungspaketes (z. B. Kasko und/oder Insassenunfall) verteuert. Keine Rolle spielt dabei, ob sich letztlich die Rechnungssumme erhöht oder nicht. In Konsequenz können sowohl Teilleistungen gestrichen als auch der Gesamtvertrag beendet werden.
CO2 neutral fahren
Autofahrer können über ihre Allianz Kfz-Versicherung übrigens auch die Chance nutzen, aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Zu seiner Kfz-Versicherung kann man nur bei der Allianz mit ECOmotion ein CO2-Minderungszertifikat erwerben, mit dem der CO2-Ausstoss des versicherten Fahrzeugs für ein Jahr neutralisiert wird. Somit fahren die Kunden CO2-neutral und können damit direkt in Klimaschutzprojekte weltweit investieren.“
(Quelle Pressemitteilung: AvD)