Der erste Autokauf: Auf was geachtet werden sollte beim Kauf eines Gebrauchtwagens

Das erste Auto ist für die meisten Fahranfänger kein Neuwagen, es sei denn, Sponsored by Daddy, sondern ein Gebrauchtwagen. Hierbei sind jedoch beim ersten Autokauf einige Dinge zu beachten. Der Automobilclub ADAC hat deshalb einige Tipps fürs den ersten Autokauf zusammengestellt.

ADAC Tipps fürs den ersten Autokauf

„Das erste Auto ist für viele Fahranfänger aus Kostengründen kein Fahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik. An der Sicherheit sollte aber nicht gespart werden. Der ADAC hat einige Tipps für den ersten Kauf eines Gebrauchten zusammengestellt:

  • Heutzutage sollte niemand mehr – vor allem kein Fahranfänger – ein Auto ohne Airbags, ABS und ESP kaufen. Diese Systeme sind seit ca. zehn Jahren serienmäßiger Standard. Weitere Fahrerassistenzsysteme, wie eine Spurverlasswarnung und ein Kollisionswarner, sind sinnvolle Hilfen. Es gibt sie seit einigen Jahren auf Wunsch in Neufahrzeugen. Inzwischen sind sie aber auch schon auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden.
  • Wird der Gebrauchte direkt vom Händler gekauft, darauf achten, dass eine einjährige Gebrauchtwagengarantie gewährt wird.
  • Beim Pkw-Kauf über Privatpersonen sollte ein standardisierter Vertragsvordruck verwendet werden. Der ADAC bietet unter http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/ einen solchen Kaufvertrag kostenlos zum Download an.
  • Bei Probefahrt und Kauf sollte, wenn möglich, ein Fachmann dabei sein. Dass das Wunschauto einen neuen TÜV hat, reicht nicht als Garantie für unbeschwerten Fahrspaß aus. Ein professioneller Gebrauchtwagencheck ist ebenfalls eine Möglichkeit, versteckte Mängel zu enttarnen und den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln zu lassen.
  • In einer Probefahrt-Vereinbarung sollte festgehalten werden, dass im Rahmen einer Vollkaskoversicherung die Höhe der Selbstbeteiligung geregelt ist. Wer ohne diese Vereinbarung losfährt, riskiert im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro.
  • Probefahrt beim Händler nie ohne die zum roten Versicherungskennzeichen passenden Unterlagen („rotes Heft“) antreten. In den Unterlagen muss das Fahrzeug und der Zeitpunkt der Probefahrt eingetragen werden. Damit ist das Auto für die Probefahrt „zugelassen“.
  • Probefahrt stets im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr machen.“

Quelle Pressemitteilung: ADAC