eVB-Nummer als Nachweis der bestehenden Kfz-Versicherung

Anders als eine private Haftpflicht ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland. Damit ein Auto zugelassen werden kann, muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, darf das Auto nicht auf öffentlichem Gelände gefahren werden. Neben der Kfz-Haftpflicht muss von der KFZ-Zulassungsstelle eine Zulassung des Fahrzeugs erfolgen. Die eVB-Nummer ist der erforderliche Nachweis für die Zulassungsstelle, dass das Auto haftpflichtversichert ist.

Anders als eine private Haftpflicht ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland. Damit ein Auto zugelassen werden kann, muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, darf das Auto nicht auf öffentlichem Gelände gefahren werden. Neben der Kfz-Haftpflicht muss von der KFZ-Zulassungsstelle eine Zulassung des Fahrzeugs erfolgen. Die eVB-Nummer ist der erforderliche Nachweis für die Zulassungsstelle, dass das Auto haftpflichtversichert ist.

Wo bekomme ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer wird bei der Kfz-Versicherung angefordert. Dies kann entweder online erfolgen oder telefonisch. Sie hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Sie muss bei der Zulassung vorgelegt werden.

Wann brauche ich eine eVB-Nummer?

Eine eVB-Nummer muss beantragt werden

  • Bei einer Neuzulassung eines Autos
  • Im Falle von technischen Veränderungen am Fahrzeug
  • Beim Halterwechsel eines Autos
  • Bei einem Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk
  • Wenn ein zwischenzeitlich stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll
  • Bei der Beantragung eines Kurzzeitkenneichens

Woran erkenne ich eine eVB-Nummer?

Eine von der Kfz-Versicherung erstellte eVB-Nummer besteht immer aus sieben Buchstaben und Zahlen. Die ersten beiden Zeichen können der Kfz-Versicherung des Fahrzeughalters zugeordnet werden. Die anderen fünf Zeichen sind eine zufällige Kombination aus Zahlen und Buchstaben.

Was kostet mich die eVB-Nummer?

Für die Erstellung und Bereitstellung der eVB-Nummer fallen keine Kosten an. Sie kann kostenlos bei der Kfz-Versicherung beantragt werden. Je nach Autoversicherer hat der Fahrzeughalter nur wenige Minuten später die eVB, und kann damit zur Kfz-Zulassungsstelle und sein Auto zulassen.

Was ist Vorteil einer eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer spart nicht nur dem Fahrzeughalter Zeit bei der Zulassung des Autos, sondern auch der Zulassungsstelle. Durch die eVB-Nummer hat die Kfz-Zulassungsstelle binnen Sekunden die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für den Wagen zu überprüfen. Lange Wartezeiten können so vermieden werden. Dies freut nicht nur den Fahrzeughalter, sondern entlastet auch die Zulassungsstelle durch den verminderten Aufwand bei der Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht des Autos.

Brauche ich eine eVB-Nummer beim Wechsel der Kfz-Versicherung?

Immer mehr Bundesbürger nehmen zum Ende eines Jahres den Wechsel der Kfz-Versicherung vor. Doch wie sieht es mit der eVB-Nummer beim Wechsel der Autoversicherung aus? Wird dann eine neue eVB-Nummer benötigt? Dies kann verneint werden. Erfolgt ein Wechsel der Kfz-Versicherung, ändert sich zwar der Autoversicherung. An der Zulassung des Auto ändert der Kfz-Versicherung Wechsel aber nichts. Eine eVB-Nummer ist bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung nur dann erforderlich, wenn das Auto, das versichert wird, zwischenzeitlich stillgelegt wurde. Dies ist der Fall, wenn es aus irgendeinem Grund keinen durchgängigen Versicherungsschutz für das Auto gibt. Normalerweise geht der Versicherungsschutz nahtlos von der alten Autoversicherung auf die neue Autoversicherung über. Mehr Infos dazu gibt es auf https://evbnummer.net/doppelkarte-versicherung-alle-infos/

Versicherungsschutz für Autos gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland ist es für die Zulassung eines Pkw Pflicht, dass für das betreffende Fahrzeug vorher eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Andernfalls kann die Kfz-Zulassungsstelle das Auto nicht zulassen. Dies hat der Gesetzgeber aus gutem Grund so vorgeschrieben. Ein nicht zugelassenes Auto darf nicht auf öffentlichem Gelände, seien es Straßen oder Plätze, bewegt werden. Ansonsten stellt dies einen Straftatbestand dar, der laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetz dar. Dieser kann mit einer Geldstrafe mit bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten geahndet werden. Am häufigsten wird eine Geldstrafe verhängt. Außerdem drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Ist ein Auto nicht mehr versichert, meldet dies die Kfz-Versicherung der Zulassungsbehörde. Wird das Auto nicht vom Fahrzeughalter selbst abgemeldet, legt die Vollstreckungsdienst das nicht versicherte Fahrzeug still. Wer ohne Vorsatz mit einem nicht versicherten Auto fährt, bekommt neben der Strafe auch noch einen Eintrag ins Führungszeugnis. Einfach ein andere Kfz-Kennzeichen an das Auto hängen, um einer Strafe zu entgehen, geht übrigens auch nicht. Denn: Eine Kfz-Versicherung ist immer an ein bestimmtes Auto gebunden, und ist nicht übertragbar auf andere Fahrzeuge.