Kfz-Versicherung 2013 Billigtarife meiden?
Auch 2012 gibt es sie wieder, die große Kfz-Versicherungswechselphase. Da die Kfz-Versicherung 2013 für viele Autofahrer deutlich teurer werden dürfte, ist es umso wichtiger, die angebotenen Kfz-Tarife miteinander zu vergleichen. Viele Fahrzeughalter suchen dann dabei für ihr Auto nach einem Billigtarif in der Kfz-Versicherung, oder ist ein solcher Tarif wirklich empfehlenswert oder sollten solche Billigtarife in der Autoversicherung nicht besser gemieden werden, auch wenn sie in einem Kfz-Versicherungsvergleich möglicherweise on top stehen sollten?
In einer aktuellen Presseerklärung hat der ADAC verschiedene Tipps für die Suche nach der richtigen Kfz-Versicherung zusammengestellt, die wir für sehr informativ und zugleich auch wichtig halten.
„ADAC Tipps für die Wahl der passenden Police
- Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen.
- Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
- Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
- Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
- Die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz. Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
- Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein (Mallorca-Police).“
Quelle Pressemitteilung: ADAC