Kfz-Versicherung kündigen
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung für jedes Auto, solange dieses nicht einer der seltenen Ausnahmeregelungen unterliegt. Da die Pflicht zur Versicherung des Fahrzeugs besteht, darf dieses auch nicht bewegt werden ohne entsprechenden Versicherungsschutz. Doch was mache ich, wenn meine Kfz-Versicherung zu teuer geworden ist – und ich sie kündigen möchte?
Wer innerhalb der regulären Kündigungsfrist bleiben und eine ordentliche, das heißt, termingemäße, Kündigung aussprechen möchte, muss dies bis spätestens am 30. November eines jeden Jahres tun – und zwar auf dem Schriftweg. Per Einschreiben ist noch besser, da hier auch der Nachweis erbracht werden kann, dass die Kündigung rechtzeitig auf den Weg gebracht wurde.
Die Versicherung endet dann zum Ende des Jahres, in dem gekündigt wurde, und eine neue Kfz-Versicherung muss her, damit der Versicherungsschutz für das Fahrzeug auch weiter besteht.
Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn eine Versicherung ihre Beiträge erhöht und / oder der Schadensfreiheitsrabatt plötzlich wegfällt. Hier ist eine Kündigung binnen vier Wochen möglich, nach Erhalt der Beitragserhöhung – und die Kündigung muss ebenfalls auf dem Schriftwege erfolgen. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung sollte jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn bereits ein neues Versicherungsverhältnis in der Folge besteht, damit ein reibungsloser Übergang des Versicherungsschutzes für das Fahrzeug gewährleistet ist.
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