Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall kündigen
Für die meisten Autofahrer heißt es jetzt, auf die kommende Wechselphase für die Autoversicherung zu warten, weil sie den Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung, den 30. November, verpasst haben. Doch es ist möglich, auch außerhalb der Reihe, im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, seine Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall zu kündigen.
Vor einer solchen Kündigung sollte jedoch möglichst schon ein neuer Versicherungsvertrag stehen für das eigene Auto, damit der Wechsel der Kfz-Haftpflicht nahtlos erfolgen kann. Gerade bei einem Wechsel aufgrund eines Schadenfalls in Folge eines selbst verschuldeten Unfalls, tun sich die Kfz-Versicherer oftmals schwer, einen neuen Kunden aufzunehmen, weshalb es oftmals sinnvoll ist, auch nach einem Unfall und der darauf folgenden Beitragserhöhung bei der bestehenden Autoversicherung zu bleiben. Dennoch kann ein Vergleich von Versicherungen mittels eines Kfz-Versicherungsvergleich sehr hilfreich sein bei der Suche nach einer neuen Autoversicherung.