Mit dem Auto durch alle Jahreszeiten: Kein Auto ohne Verbandskasten!

Einen Verbandskasten im Auto mitzuführen ist Pflicht, dennoch wird dieser nicht immer nachgekommen – oder aber der Auto-Verbandskasten ist so veraltet, dass er im Falle der Ersten Hilfe ganz und gar keine Hilfe mehr leisten kann.

Immer wieder wird bei Verkehrskontrollen festgestellt, dass neben der zum Beispiel im Winter falschen Bereifung (inzwischen gibt es auch in Deutschland eine Winterreifenpflicht!) auch kein Verbandskasten im Auto aufzufinden ist. Da dessen Mitführung jedoch nach § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben ist, geht dies auf der einen Seite an den Geldbeutel. Auf der anderen Seite sind im Ernstfall kein Verbandsmaterial und andere wichtige Utensilien der Ersten Hilfe vorhanden, obwohl diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Sollte es zu einem Unfall kommen, steht man nicht nur dumm da, sondern ist zugleich materialmäßig auch unfähig, Erste Hilfe bei sich und bei anderen zu leisten.

Und auch der TÜV schaut regelmäßig nach, ob der Auto-Verbandskasten mitgeführt wird, was vielen Autofahrern gar nicht bewusst ist. Ist der Verbandskasten dann nicht im Auto, muss dieser nachgerüstet werden.

Ebenfalls wichtig ist es, auf die Haltbarkeit des Erste Hilfe-Kastens zu achten und regelmäßig zu kontrollieren, ob auch noch alles mitgeführt wird, was mitgeführt werden muss. Was in den Auto-Verbandskasten gehört, ist im Inhaltsverzeichnis nach DIN 13164 angegeben, hier ist festgelegt, was der Verbandskasten enthalten muss (siehe hier auch Quelle). Enthalten müssen demnach unter anderem sein: acht Wundschnellverbände mit jeweils 10 cm x 6 cm DIN 13019-E und sechs Kompressen 100 mm x 100 mm. Ebenfalls notwendig ist das Mitführen einer Rettungsdecke mit den Mindestmaßen 2,1 m x 1,6 und einer Mindestfoliendicke 12 µm sowie vier Einmalhandschuhe nach DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2.