Oldtimer-Restaurierung und Restaurierungsversicherung
Wer sein Auto liebt, der restauriert es auch – dies gilt zumindest für den Bereich der Oldtimer. Damit aber dabei kein finanzieller Schaden entsteht, wenn die Oldtimer-Restaurierung durchgeführt wird, gibt es auch Angebote im Bereich der Restaurierungsversicherung. Eine durchaus interessante Geschichte, wie wir finden, deshalb die Infos dazu:
Oldtimer-Restaurierung
„Neu: Restaurierungsversicherung der ADAC-ClassicCarVersicherung
So ist das Schmuckstück gut beschützt
Vom 1. April an können sich Oldtimerbesitzer gegen viele Gefahren versichern, die während der Restaurierung ihres Schmuckstücks drohen. Die neue Restaurierungsversicherung der ADAC Autoversicherung AG bietet Schutz während der Wiederherstellung – unabhängig davon, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht. Wer sein Auto selbst restauriert, minimiert damit das Risiko deutlich, dass im Schadensfall alles verloren ist, wofür er viel Zeit, Geld und Hingabe investiert hat.
Während der vorübergehenden Wiederherstellung sind die Fahrzeugteile beispielsweise gegen Diebstahl und Brand versichert. Der Wiederbeschaffungswert der abmontierten Teile wird im Schadensfall ebenso erstattet. Auch der Transport zu Restaurator, Lackierer oder Autosattler gehört zum Versicherungsschutz. Die Restaurierungsversicherung wird entweder als eigenständiger Vertrag für nicht zugelassene Fahrzeuge oder als Erweiterung zu einer bestehenden ADAC-ClassicCarVersicherung (Haftpflicht und Teilkasko) gegen einen Mehrbeitrag angeboten.
Abgeschlossen werden kann die Restaurierungsversicherung für Pkw und Motorräder, die in einer Halle oder einer Einzel- bzw. Sammelgarage des Versicherungsnehmers stehen. Dabei muss das Fahrzeug älter als 30 Jahre sein und der Originalzustand weitgehend wiederhergestellt werden. Die Restaurierung muss privat, also nicht in einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt werden. Bei vorzeitiger Fertigstellung wird die unverbrauchte Prämie zurückerstattet. Abgeschlossen werden kann die neue Versicherung für eine Dauer von maximal 24 Monaten.“
Quelle Pressemitteilung: ADAC, Foto: Autonews-123.de