Sicherheit von Einsatzfahrzeugen und Verringerung von Unfallrisiko

Wer Einsätze fährt für den Rettungsdienst, für die Feuerwehr oder auch beim Katastrophenschutz, der ist auch immer gefährdet und unterliegt einem hohen Unfallrisiko. Deshalb hat das Bundesland Sachsen nun einen Antrag in den Verkehrsausschuss des Bundesrates eingebracht, die Sicherheit von Einsatzfahrzeugen zu erhöhen.

Am morgigen Tag wird über den Antrag beraten werden, der auch vom AvD, dem Automobilclub von Deutschland unterstützt wird.

AvD: Sicherheit für Einsatzfahrzeuge erhöhen

Zusätzliche gelbe Leuchten am Heck von Einsatzfahrzeugen könnten bei Bergungsarbeiten das Unfallrisiko für die Helfer reduzieren.

• Automobilclub von Deutschland unterstützt Antrag aus Sachsen
• Zusätzliche gelbe Leuchten am Heck können Unfallrisiko verringern
• Führerschein-Ausbildung für Einsatzkräfte verbessern

Am morgigen Mittwoch berät der Verkehrsausschuss des Bundesrates über einen Antrag aus Sachsen. Der Freistaat regt an, zusätzliche gelbe Leuchten am Heck von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zuzulassen. So soll insbesondere auf Autobahnen bei Bergungs- oder Rettungseinsätzen das Unfallrisiko für die Helfer reduziert werden. Denn die Gefahr, dass herannahende Verkehrsteilnehmer Unfallstellen zu spät erkennen, auf Einsatzfahrzeuge auffahren und die Besatzung bei solchen Unfällen verletzt wird, ist groß. Der AvD unterstützt die sächsische Initiative, denn es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, andere Auto-, Bus- & LKW-Fahrer rechtzeitig und deutlich sichtbar zu warnen.

Personenschutz geht vor Sachschutz

Um das Folge-Unfall-Risiko zu minimieren, ist nach Ansicht des AvD ebenso wichtig, die Pannen- oder Unfallstelle richtig abzusichern – mit Warndreiecken, Leitkegeln oder Blitzleuchten. Dies praktizieren die AvD-Verkehrshilfsdienstfahrer täglich. „Personenschutz geht vor Sachschutz“ ist dabei der wichtigste Grundsatz. Pannenhelfer und Rettungskräfte sollten stets den fließenden Verkehr im Auge behalten, unverletzte Fahrzeuginsassen schnellstmöglich hinter Schutzplanken schicken und ihnen ggf. Warnwesten aushändigen. Die Einsatzfahrzeuge werden in der Regel mit einem Abstand von ca. 20 Metern hinter der Pannen- bzw. Unfallstelle abgestellt. Die Räder sollten so eingeschlagen sein, dass das Fahrzeug im Falle einer Kollision an den Fahrbahnrand gelenkt wird. Weitere Maßnahmen müssen der jeweiligen Situation angepasst werden, sind u.a. abhängig vom Straßenverlauf, den Sichtverhältnissen oder der Stausituation. Verkehrslenkende Absicherungsmaßnahmen sollten immer von der Polizei bzw. den Autobahn- und Straßenmeisterei in die Wege geleitet werden (siehe auch Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit / BGI 800).

Den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen gehen die Fahrer aus

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates wird sich morgen auch mit der Erweiterung des Führerscheins der Klasse B für Rettungskräfte beschäftigen. Bei vielen Feuerwehren und Hilfsorganisationen stehen immer weniger Fahrer zur Verfügung, seit EU-weit die Führerscheinklassen neu geordnet wurden. Mit der 1999 eingeführten Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegt werden. Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen ist nun ein LKW-Führerschein (Klasse C1) erforderlich. Für ‚alte‘ Klasse 3-Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, gilt dagegen ein Bestandsschutz. Deren Inhaber dürfen nach wie vor bis zu 7,5 Tonnen schwere Kfz fahren.

Extremsituationen erfordern überdurchschnittliche Ausbildung

Der Bundestag hat sich bereits für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen und möchte die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ändern. So sollen in Zukunft Feuerwehrleute sowie Hilfsdienstangehörige (z.B. Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser) mit Klasse B-Führerscheinen Einsatzfahrzeuge bis 4,75 bzw. 7,5 Tonnen steuern dürfen – wenn Sie eine Zusatzausbildung machen und eine Zusatzprüfung ablegen. Der AvD sieht das kritisch und favorisiert eine andere Lösung. Unbestritten sollte und muss auf die Führerscheinproblematik der Einsatzkräftekräfte reagiert werden. Die Fahrer sind jedoch häufig Extremsituationen ausgesetzt und bei Einsätzen mit hohem Tempo unterwegs – sie sollten die schweren Lösch- oder Hilfsfahrzeuge also sicher beherrschen. Der AvD schlägt deshalb vor, von einer Erweiterung der Klasse B Abstand zu nehmen und die Einsatzkräfte im Rahmen der regulären Führerscheinausbildung für die Klasse C1 zu qualifizieren. Dies könnte in gesonderten und aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Kursen geschehen. Darin könnten die besonderen Anforderungen an diese Personengruppe berücksichtigt werden und zusätzliche Trainings an Fahrsimulatoren oder auch psychologische Schulungen integriert werden. Denn eine gute, fundierte und praxisnahe Ausbildung ist für Hilfskräfte besonders wichtig – zur eigenen Sicherheit und zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit. Studien belegen, dass das Risiko im Rahmen einer Blaulicht-Einsatzfahrt zu verunglücken, achtmal so hoch ist wie bei einer Alltagsfahrt.“ (Quelle: AvD)