Strafzettel aus dem Ausland – Was zu beachten ist bei Verkehrsverstößen im Urlaub

Der AvD hat jetzt eine Liste mit Informationen zusammengestellt rund um das Thema Strafzettel, die man aus dem Urlaub mitbringt, und was vor allem bei Nichtbezahlen des Strafzettels passieren könnte. Denn der Spruch, der früher galt: Strafzettel, die ich im Ausland kriege, müssen nicht bezahlt werden, hat längst keine Bewandnis mehr. Ganz im Gegenteil, wer nicht zahlt, kriegt Ärger – teilweise genauso wie in Deutschland. auch wenn noch eine Schonfrist gilt in der EU. Noch!

AvD-Service: Ungeliebte Urlaubssouvenirs – Strafzettel aus dem Ausland

Bußgeldbescheide möchte niemand als Souvenir aus dem Urlaub mitbringen.

Abkommen mit Österreich zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern
Säumigen Verkehrssündern droht bei Wiedereinreise in der Schweiz Verhaftung
Auch Touristen haben in einigen Nachbarländern (Italien, Spanien) ein Punktekonto

In den ersten Bundesländern gehen die Ferien zu Ende. Die Rückreisewelle rollt, begleitet von unliebsamen Urlaubssouvenirs. Einige Autofahrer und Mietwagennutzer werden in den kommenden Wochen Bußgeldbescheide oder Knöllchen aus dem Ausland im Briefkasten vorfinden, weil sie beispielsweise beim Falschparken oder zu schnellem Fahren erwischt worden sind. Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, in welchem Land der Verstoß begangen wurde.

Verkehrssünder haben in der EU noch Schonfrist

Österreich ist ein Sonderfall. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass mit der Alpenrepublik ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen besteht und gegenseitig Amtshilfe geleistet wird. Es ist also ratsam, österreichische Strafzettel zu zahlen. Bußgelder aus anderen Nachbarstaaten werden in Deutschland noch nicht eingetrieben. Ab einem Betrag von 70 Euro ist damit aber ab Oktober 2010 zu rechnen. Dann soll der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in der Bundesrepublik umgesetzt werden.

Probleme bei Wiedereinreise

Der AvD empfiehlt jedoch, auch momentan nicht leichtfertig mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland umzugehen. Bei der Wiedereinreise oder einer Verkehrskontrolle im jeweiligen Land kann es sonst Probleme geben, bzw. können die Ordnungs- und Strafgelder dann vollstreckt werden. In der Schweiz droht säumigen Verkehrssündern  unter Umständen sogar, einige Tage ins Gefängnis zu wandern – wenn die Zahlung verweigert wird und das von den eidgenössischen Behörden in der Regel zunächst eingeleitete Vollstreckungsverfahren erfolglos war.

Mietwagennutzer sollten nach ihrer Rückkehr ihre Kreditkartenrechnung kontrollieren beziehungsweise vorab Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn einige Klauseln ermächtigen Verleihfirmen, ggf. rechtskräftige Knöllchen abzubuchen – da sie als Fahrzeughalter in die Pflicht genommen werden (Halterhaftung). Der betroffene Autofahrer darf in den Augen des AvD nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass der Autofahrer von Anfang an in das Bußgeldverfahren eingebunden wird und sich verteidigen kann. Schickt die Verleihfirma keine Unterlagen zur Stellungnahme, sollte man diese unbedingt anfordern und weitere Schritte prüfen.

Jeder Autofahrer hat im Ausland Punkte

In unseren Nachbarländern können jedoch nicht nur Strafzettel sondern auch Punkte gesammelt werden. Etliche EU-Staaten haben inzwischen entsprechende Punktsysteme eingeführt, mit dem Ziel, Mehrfachtäter oder – wie es österreichisch heißt –  „Hochrisikolenker“ abzuschrecken und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. „Die Systeme sind unterschiedlich: In Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg und in Tschechien hat jeder Autofahrer ein Konto mit zwölf bis zwanzig Pluspunkten – also auch durchreisende Touristen. Bei Verstößen werden Punkte von diesem Guthaben abgezogen, wogegen sie in Deutschland addiert werden. In Österreich heißt das Ganze Vormerksystem. Dort kann je nach Art der Verstöße eine Nachschulung durch den Psychologen, eine Perfektionsfahrt bzw. ein Fahrsicherheits- oder Ladungssicherheitskurs angeordnet werden“, erklärt AvD-Verkehrsrechtsexpertin Petra Schmucker.

Führerschein wird nur national entzogen

Der AvD weist darauf hin, dass die Punktesysteme und Sanktionen europaweit nur im jeweiligen Land gelten. Einem deutschen Urlauber, der beispielsweise in Italien sein Punktekonto ausgereizt hat, droht demnach auch nur in Italien ein Fahrverbot. In die Flensburger Sünderkartei werden im Ausland gesammelte Punkte nicht übertragen. Das Kraftfahrtbundesamt wird von den ausländischen Behörden in der Regel jedoch über den Punkteeintrag informiert.

Während in Deutschland durch Verkehrsordnungswidrigkeiten gesammelte Punkte nach zwei Jahren ohne weiteren Verstoß wieder aus dem Register getilgt werden, müssen Autofahrer in Italien drei Jahre darauf warten, dass vom Konto abgezogene Punkte wieder aufgefüllt werden – unabhängig allerdings von einem Bonus, wenn freiwillig Spezialkurse besucht werden. Bei 20 Minuspunkten ist in Italien auch für ausländische Fahrer die Grenze erreicht. Der Führerschein wird  für mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre entzogen. Italienfans sollten also besondere Sorgfalt walten lassen, denn allein schon die fehlende Sicherung durch einen Sicherheitsgurt führt zu einem Abzug von fünf Punkten.“

(Quelle Pressemitteilung: AvD)