Unfall mit Sommerreifen im Winter

Seit Wochen ist der Winter das vorherrschende Thema im Straßenverkehr. Seit knapp drei Wochen gilt nun auch die Winterreifenpflicht in Deutschland, ist Österreich ist sie bereits vorher in Kraft getreten. Doch wie sieht es aus, wenn ich einen Unfall mit Sommerreifen im Winter baue? Zahlt dann die Kfz-Versicherung noch?

Winterreifen Foto: Auto Club Europa
Winterreifen Foto: Auto Club Europa

Bundesverkehrsminister Ramsauer sagte anlässlich der Einführung der Winterreifenpflicht: „Ich appelliere nochmals an die Auto- und Lkw-Fahrer, ihre Fahrzeuge schnellstens mit Winterreifen auszustatten. Wer jetzt noch mit falschem Reifenwerk unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Seit dem 4. Dezember müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid. Andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von falscher Bereifung in Gefahr zu bringen, ist kein Kavaliersdelikt.“

Es besteht also von Gesetzes wegen die Pflicht, eine entsprechende Bereifung aufzuziehen, wenn solche Straßenverhältnisse wie derzeit herrschen. Nicht jeder hält sich jedoch daran, da wird lieber Geld gespart, dafür das Leben anderer Menschen gefährdet. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wird, wenn eigentlich Winterreifenpflicht herrscht?

Die Kfz-Versicherungen übernehmen die Schäden anderer bislang immer noch zu 100 Prozent, dies wurde bislang nicht dementiert. Im kommenden Winter könnte sich dies jedoch ändern, wenn die Winterreifenpflicht in Deutschland weiter Fuß gefasst hat. Bei der Kasko sieht die Sache jedoch bereits jetzt anders aus. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, sprich, ein Unfall hätte vermieden werden können, wenn statt Sommerreifen eine entsprechende Winterbereifung vorhanden gewesen wäre, kann es sein, dass ein Teil der Versicherungsleistung gestrichen wird. Bislang ist uns kein Fall bekannt, bei dem die Leistung der Kaskoversicherung ganz gekappt worden wäre, dies bedeutet jedoch nicht, dass es solche Fälle nicht gibt, oder geben wird.