Wegweisendes Urteil: Abwrackprämie auch bei Hartz IV!

Die Entscheidung des Sozialgerichtes Magdeburg trifft einen wichtigen Nerv in unserem Lande. Während die ARGEn, die Agenturen für Arbeit die gewährte Abwrackprämie als normale Einnahmen angerechnet haben auf die laufende Hilfe, tritt das Magdeburger Sozialgericht nun auf die Bremse dieses Handelns. Und entscheidet: Die Abwrackprämie ist eine zweckbestimmte Einnahme und keine, die auf eine Finanzierung des Lebensunterhaltes ausgerichtet ist.


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So ist eine einmalige Anrechnung der Abwrackprämie nicht zulässig – und damit auch nicht der Abzug der 2.500 Euro von den laufenden Leistungen des ALG II, des Hartz IV also. Geklagt hatte eine Frau aus dem Magdeburger Raum, weil die für sie zuständige ARGE ihre monatlichen Bezüge um die gewährte Abwrackprämie gekürzt hatte.

Das Urteil des Magdeburger Sozialgerichts wird wegweisend sein auch für die Entscheidungen anderer Sozialgerichte. Es ist davon auszugehen, dass das Gerichtsverfahren der klagenden Frau gegen die zuständige ARGE nicht das einzige seiner Art bleiben wird.