Weihnachtsbaumtransport – sicher und ohne Gefährdung für den Straßenverkehr

Nur noch wenige Wochen sind es bis Weihnachten. Sonntag steht der erste Advent vor der Tür und viele Bürger wollen sich bereits jetzt ihren Weihnachtsbaum kaufen. Der AvD, der Automobilclub von Deutschland, gab nun deshalb auch einige wichtige Tipps, wie der gekaufte oder selbst gefällte Weihnachtsbaum sicher und gefährdungsfrei transportiert werden kann.

„AvD: Mit dem Weihnachtsbaum an Bord sicher unterwegs

• Nach hinten überstehende Ladung mit roter Fahne oder Schild kennzeichnen
• Kennzeichen, Blinker, Brems- und Rücklichter dürfen nicht verdeckt werden
• Elektrisch beleuchtete Weihnachtsdeko und Mini-Bäume im Auto verboten

Frankfurt, 26. November 2009: Nordmann- oder Blautanne, Fichte oder Kiefer, schlank oder breit, licht oder dicht – alle Jahre wieder stellen sich bei der Auswahl des Weihnachtsbaums dieselben Fragen. Ist die nicht selten den Familienfrieden bedrohende Entscheidung getroffen, wartet schon die nächste Herausforderung: Das Nadelmonster muss nach Hause transportiert werden. Wie das in der Adventszeit sicher gelingt und was zu beachten ist, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Transport_Weihnachtsbaum AvD

Knapp 60 Prozent der Deutschen nutzen für den Baum-Transport das Auto, hat eine Umfrage der Allianz Versicherung ergeben. Deshalb weist der AvD darauf hin, dass ein Baum auf dem Autodach weder seitlich noch nach vorn über den Wagen hinausragen sollte. Lediglich hinten darf er maximal 1,5 Meter überstehen, muss dann aber mit einem roten Schild, einer roten Fahne oder bei Dunkelheit mit einem roten Licht gekennzeichnet werden. Der AvD empfiehlt, Spanngurte oder Schnüre nicht nur um den Stamm zu wickeln, sondern auch zwischen den Zweigen festzuzurren – damit der Baum nicht rutscht und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Falls Ladung verloren geht, drohen Geldbußen von 35 bis 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Auch wenn der Baum bei geöffnetem Deckel im Kofferraum mitfährt, sollte er gut gesichert sein. Kennzeichen, Blinker, Brems- und Rücklichter dürfen nicht verdeckt werden.

Apropos Tannenbaum: Tabu ist übrigens, in der Adventszeit bunt blinkende Mini-Bäumchen an Bord zu haben. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) „dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein“. Somit sind auch andere elektrisch beleuchtete Figuren auf dem Armaturenbrett, Sterne oder Lichterketten an den Scheiben verboten. Denn die Weihnachtsdeko könnte andere Autofahrer irritieren oder blenden. Sinnvoller ist nach Ansicht des AvD, das drohende Verwarnungsgeld von 20 Euro in Geschenke zu investieren.“

(Quelle Pressemitteilung und Foto: AvD)