Winterreifenpflicht für Mietwagen

Die seit 4. Dezember geltende Winterreifenpflicht gilt auch für Mietwagen. Darauf machte heute Reifenqualitaet.de aufmerksam. Bei den Autoverleihern gelten Winterreifen jedoch weiterhin als eine Zusatzoption, die zudem sehr teuer werden kann (wir hatten bereits darüber berichtet). Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, DVR, und der ACE Auto Club Europa haben sich jetzt mit einer Erklärung an die Autovermieter gewandt, damit eine freiwillige Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen von den Autoverleihern abgegeben wird.

Winterreifen auch bei Mietwagen Pflicht

„Obwohl die Gesetzgebung Winterreifen bei glatter Fahrbahn vorschreibt, gelten Winterreifen bei Vermietern lediglich als Zusatzoption

Auch mit der Anfang Dezember neu eingeführten Winterreifenpflicht sind Autovermieter rein rechtlich gesehen nicht verpflichtet, ihren Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Die Winterreifenpflicht ist nach wie vor situativ an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist – auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht zur Standardausrüstung der Mietwagenflotten gehören. Hinzu kommt: Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE Auto Club Europa haben jetzt in einer gemeinsamen Erklärung an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.

Schon bei der Reservierung Winterreifen verlangen

Autofahrer sollten schon bei der Reservierung einen Wagen mit Winterreifen verlangen, auch wenn dies mit einem Aufpreis verbunden ist. Die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer rechtfertigten etwaige Mehrkosten. Winterreifen sorgen im Winter nachweislich für mehr Sicherheit. Es gibt kaum etwas Ärgerlicheres als mit einem Mietwagen die Weiterfahrt abbrechen zu müssen, weil Schnee und Eisglätte einem plötzlich einen Strich durch die Rechnung machen. Schließlich kommt es darauf an, sicher ans Ziel zu gelangen und den Wagen pünktlich zurückzugeben. Wer mit Sommerreifen auf glatter Fahrbahn unterwegs ist, riskiert zudem ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieses Bußgeld wird nicht etwa von den Autovermietungen getragen – verantwortlich ist einzig und allein der Fahrer.

Problemen mit der Versicherung vorbeugen

Wer bei Eis und Schnee trotz situativer Winterreifenpflicht mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann Probleme mit der Versicherung bekommen. Gert Schleichert vom ACE Auto Club Europa erklärt: „Für den Schaden beim Unfallgegner muss die Haftpflichtversicherung zwar grundsätzlich immer gerade stehen aber danach führt an einer Einstufung in einen ungünstigeren Versicherungstarif kein Weg vorbei. Bei einer Kaskoversicherung sind die Folgen möglicherweise noch schwerwiegender. Wer falsch bereift unterwegs ist, riskiert nämlich wegen grober Fahrlässigkeit seinen Kaskoversicherungsschutz, also die Regulierung des selbst zugefügten Schadens. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass hier die Bereifung tatsächlich zu einer Gefahrenerhöhung geführt hat. Im Falle eines Schadens kann es dann wenigstens zu einer Kürzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer kommen.“ Wer den damit verbundenen Kosten entgehen will, sollte von vornherein auf Nummer sicher fahren und einen Wagen mit Winterreifen buchen.

Vermieter sollen mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kunden übernehmen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) setzt sich dafür ein, dass in Zukunft auch Autovermieter in die Pflicht genommen werden und fordert Verleihfirmen auf, in den Wintermonaten möglichst alle Fahrzeuge mit M+S-Reifen auszurüsten und ihre Kunden vor Vermietung über die richtige Reifenwahl zu beraten. Der ACE fordert außerdem, Winterreifen nicht mehr als Zusatzleistung zu werten, damit alle Kunden sicher unterwegs sind statt sich und andere wegen eines geringen Aufpreises in Gefahr zu bringen.

Qualität gibt Sicherheit

Das wichtigste Sicherheitskriterium ist ein kurzer Bremsweg, besonders auf glatten Fahrbahnen (nass, verschneit, vereist), aber auch auf dem Trockenen. Hier zeigt sich der wesentliche Unterschied zwischen guten und weniger guten Winterreifen. Reifentests von Automobilclubs belegen, dass Billigreifen einen bis zu 40 Prozent längeren Bremsweg haben können.“

Winterreifen www.reifenqualitaet.de

Quelle Pressemitteilung und Grafik: www.reifenqualitaet.de