Winterreifenpflicht – Klarheit für die Pflicht von Winterreifen gefordert
Kürzlich hat das OLG Oldenburg in einem Urteil deutlich gemacht, dass der Passus in der StVO, der die richtige Bereifung im Winter vorschreibt, nicht präzise genug sei. Nun fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, ZDK, Klarheit bei der Pflicht für Winterreifen und eine Präzisierung der Rechtslage und möglichen Winterreifenpflicht.
„Kfz-Gewerbe fordert Klarheit bei Winterreifenpflicht
Klare Verhältnisse bei der Winterreifenpflicht hat Robert Rademacher, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), gefordert. Anlässlich der Eröffnung der Automechanika am 14. September in Frankfurt betonte er, im Sinne der Verkehrssicherheit, aber auch für den Vertrauensschutz im Handel und bei den Autofahrern sei eine Präzisierung der Vorschrift dringend geboten. Die Straßenverkehrsordnung (Paragraph 2, Absatz 3a) schreibt vor, dass die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen den Wetterverhältnissen anzupassen ist. Dazu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. Dieser Passus war dem Oberlandesgericht Oldenburg nicht präzise genug. Ein entsprechendes Urteil sorgte inzwischen für große Verunsicherung.
Darüber hinaus sprach sich Rademacher für die Förderung des Erwerbs von Elektrofahrzeugen aus. Anders sei das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 etwa eine Million Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen zu bringen, kaum zu erreichen. Außerdem bestünde sonst die Gefahr, im Vergleich mit anderen Ländern wie zum Beispiel Frankreich ins Hintertreffen zu geraten. „Wer eine führende Rolle im Zukunftsmarkt Elektromobilität spielen will, muss dafür sorgen, dass entsprechende Volumina dieser Fahrzeuge rasch in den Verkehr kommen“, sagte Rademacher. Außer Kaufanreizen analog der Umweltprämie sprach sich der ZDK-Präsident dafür aus, zinslose Kredite und steuerliche Vergünstigungen beim Kauf eines Elektrofahrzeugs zu gewähren. Weitere positive Effekte könnten durch freies oder begünstigtes Parken in innerstädtischen Bereichen sowie die Einführung des Wechselkennzeichens erzielt werden.
In seiner Rede ging Rademacher auch auf die aktuelle Situation im Kfz-Gewerbe ein. Für das Jahr 2010 hätten viele Auguren den Absturz des Kfz-Gewerbes und eine Pleitewelle der Autohäuser und Werkstätten vorausgesagt. Natürlich sei klar gewesen, dass nach dem Ausnahmejahr 2009 die Rückkehr zum Normalmarkt folgen würde. „Unsere Betriebe hatten Zeit gewonnen, sich darauf einzustellen. Die Pleitewelle ist ausgeblieben, wir bewegen uns im Bereich der normalen Fluktuation der letzten Jahre“, so Rademacher.
Im gesättigten deutschen Markt müsse man sich in Zukunft auf ein Volumen von zirka drei Millionen Neufahrzeugen und etwa sechs Millionen Gebrauchtwagen plus/minus fünf bis zehn Prozent einstellen. „Damit muss und damit kann das Kfz-Gewerbe auskommen, wenn auf allen Ebenen professionell und wirtschaftlich vernünftig agiert wird. Dazu gehört vor allem eine sich an der tatsächlichen Nachfrage orientierende Belieferung des Marktes durch die Hersteller.“
Für dieses Jahr sei mit 2,7 bis 2,8 Millionen Neufahrzeugen zu rechnen. Bei den Gebrauchtwagen deute sich eine leicht positive Tendenz nach oben an, und das Werkstattgeschäft sei stabil. Nach wie vor nicht befriedigend sei die Rendite, die im vergangenen Jahr trotz des Schubs durch die Umweltprämie im Durchschnitt nur knapp über einem Prozent vor Steuern gelegen habe. Aufgrund der gestiegenen Qualität der Neuwagengeschäfte und nicht zuletzt auch wegen des verbesserten Gebrauchtwagengeschäftes gab Rademacher der Hoffnung Ausdruck, dass sich die Rendite im laufenden Jahr weiter nach oben entwickeln könnte.“
Quelle Pressemitteilung: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)